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Grundsatzurteil: Subventionen für Agrarexporte müssen veröffentlicht werden
Verwaltungsgericht Hamburg gibt Greenpeace recht

Hamburg (ots)

23. 5. 2008 - Spitzenempfänger von
Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme 
veröffentlicht werden. Dieses Grundsatzurteil hat das 
Verwaltungsgericht Hamburg heute bekannt gegeben. Im April 2006 hatte
Greenpeace beantragt, die 40 größten Zahlungsempfänger offen zu 
legen. Die zuständige Bundesbehörde, das Hauptzollamt Hamburg-Jonas, 
hatte dies verweigert. Nach dem Urteil des Gerichts fallen Empfänger 
von Agrarsubventionen unter das Umweltinformationsgesetz und sind 
somit zu veröffentlichen. Diese Frage war bisher in Deutschland 
strittig, so dass die Öffentlichkeit nicht erfahren konnte, wer die 
Nutznießer der Agrarförderung sind.
"Wer öffentliche Gelder in Millionenhöhe in Anspruch nimmt, muss 
sich auch die Transparenz gefallen lassen", sagt Manfred Redelfs, der
die Recherche-Abteilung von Greenpeace leitet. "Die Entscheidung war 
längst überfällig. Das Urteil sorgt für Klarheit, was mit den 
Steuergeldern geschieht. Nur so kann diskutiert werden, ob das Geld 
sinnvoll eingesetzt wird."
Die Gerichtsentscheidung in Hamburg ist politisch höchst brisant. 
Derzeit reformiert die EU den Agrarmarkt, ohne dass die 
Subventions-Empfänger öffentlich bekannt sind. Zwar müssen auf Druck 
der Europäischen Kommission ab 30. April 2009 ohnehin alle 
Agrarsubventionen veröffentlicht werden, doch bis dahin wird die 
Agrarreform abgeschlossen sein. Deutschland hat sich unter dem Druck 
der Agrarlobby lange gegen diese EU-Regelung gewehrt.
"Jetzt müssen in Deutschland sämtliche Empfänger von 
Landwirtschaftssubventionen sofort bekannt gemacht werden. 
Landwirtschaftsminister Seehofer muss dies umgehend umsetzen, anstatt
über weitere Gerichtsverfahren auf Zeit zu spielen", fordert Redelfs.
Jährlich werden in Deutschland rund sechs Milliarden Euro an 
Landwirtschaftszuschüssen verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit 
weiß, wer von diesem Geldsegen profitiert. Subventionen für den 
Export von Agrarprodukten sind dabei besonders umstritten: Hier wird 
das Geld der Steuerzahler eingesetzt, um deutsche Erzeugnisse zu 
verbilligen, damit sie im Ausland verkauft werden können. Dies führt 
dazu, dass die Exporte zum Teil preiswerter sind als beispielsweise 
das lokal erzeugte Hühner- oder Schweinefleisch in Afrika. Zudem 
führen die Exportsubventionen zu skurrilen Mitnahmeeffekten: Wie 
Greenpeace aufgedeckt hat, kassiert die Lufthansa Exportzuschüsse für
das Essen an Bord der Flugzeuge, die den Luftraum der EU verlassen.
Wegen der Bedeutung des Falles hat das Hamburger Gericht eine 
sogenannte Sprungrevision zugelassen. Das bedeutet, dass im Falle der
Revision der Streitfall unter Verkürzung des Instanzenweges direkt 
dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt 
wird.
Achtung Reaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Manfred Redelfs, Tel. 
040-30618-356 oder 0151-1805 3385. Die Presseinformation des Gerichts
finden Sie unter:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/oberverwaltungsge
richt/aktuelles/presseerklaerungen/start.html
Greenpeace im Internet: www.greenpeace.de

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