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R+V: Strenge Vorschriften bei der Bestattung von Haustieren

R+V: Strenge Vorschriften bei der Bestattung von Haustieren
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Strenge Vorschriften bei der Bestattung von Haustieren

Wiesbaden, 28. Oktober 2020. Hamster, Katze oder Hund nach dem Tod im eigenen Garten begraben: Für viele Besitzer von Haustieren ist das eine tröstliche Vorstellung. Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, was dabei erlaubt und verboten ist.

Tiefe Gräber notwendig

Grundsätzlich ist es möglich, kleinere verstorbene Haustiere im privaten Garten zu begraben. Doch auch hier gibt es gesetzliche Vorschriften. So darf das Grundstück beispielsweise nicht im Naturschutz- oder Wasserschutzgebiet liegen. Wichtig ist es auch, ausreichend Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen einzuhalten, in der Regel drei Meter. "Um zu verhindern, dass andere Tiere sich am Grab zu schaffen machen, muss das verstorbene Tier von einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt sein", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Noch sicherer ist es, den Körper zusätzlich in ein umweltfreundliches Tuch zu wickeln oder ihn in eine Kiste aus Pappe oder Holz zu legen.

Wald oder Park als Grabstätte tabu

Wer keinen eigenen Garten hat, darf das Tier nicht einfach auf der nahegelegenen Wiese oder im Wald begraben. "Die Regelungen für den Umgang mit toten Tieren sind streng, auch um das Trinkwasser zu schützen und die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu vermeiden", sagt Nuß. Deshalb sind hohe Bußgelder fällig, wenn sich Tierbesitzer nicht an die Vorgaben halten - mehrere tausend Euro sind möglich. Je nach Bundesland oder Gemeinde können die Vorschriften sogar noch strenger ausfallen. "Was wo erlaubt ist, wissen zum Beispiel Tierärzte oder Veterinärämter", so der R+V-Experte. Er rät, sich unbedingt vorher über die örtlichen Vorschriften zu erkundigen. Tierärzte kümmern sich auch um Haustiere, die an einer Seuche oder einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, denn sie dürfen auf keinen Fall privat begraben werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Statt im eigenen Garten können die Tiere auf einem Tierfriedhof begraben oder in einem Krematorium verbrannt werden - die Urne können die Besitzer dann sogar mit nach Hause nehmen. Wenn eingeschläferte Tiere beim Tierarzt bleiben, kommen sie in der Regel in eine Tierverbrennungsanlage.
  • Bei großen Hunden wie Wolfshunden oder Doggen empfiehlt es sich, einen formlosen Antrag beim zuständigen Veterinäramt zu stellen.
  • Mieter müssen den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen, bevor sie ein Tier auf dem Grundstück bestatten.
  • Wer ein totes Tier findet, sollte das Ordnungsamt informieren. Dieses kümmert sich um die Beseitigung.
Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
c/o Arts & Others Communication GmbH
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter:  @ruv_news
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