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Bild.T-Online weist Behauptung der Verbraucherzentrale entschieden zurück

Berlin (ots)

Die Bild.T-Online AG weist die in einer heutigen
Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale
verbreitete Behauptung, das „Landgericht Berlin verbietet Bild.de
Schleichwerbung“ entschieden zurück.
Mit Schleichwerbung hat der vorliegende Fall nichts zu tun. Im dem
besagten Gerichtsverfahren ging es lediglich um die Frage, ob eine
Ankündigung (Teaser) für eine seit Jahren durchgeführte Werbeaktion
auf bild.de ausreichend als Werbung erkennbar war. Das Gericht
vertrat die Auffassung, daß dies hier nicht der Fall gewesen sei, da
nicht jeder Besucher von bild.de gewußt habe, was es mit der Aktion
auf sich hatte.
Weiterhin behauptet die Verbraucherzentrale, daß Bild.T-Online in
dem Verfahren wie folgt argumentiert habe: „… gerade jüngere
Internetnutzer gingen von einem generellen Werbecharakter des
Internet aus. Eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und
redaktionellen Beiträgen sei deshalb nicht erforderlich.“ Auch diese
Behauptung ist falsch. Vielmehr hat Bild.T-Online ausdrücklich auf
die Notwendigkeit einer eindeutigen Trennung von Redaktion und
Anzeigen hingewiesen. Es ging lediglich um die Frage, wann eine
Werbung im Internet klar erkennbar ist.
Das Landgericht Berlin hat sich der Auffassung von Bild.T-Online
angeschlossen, daß sich die Nutzungsgewohnheiten im Internet von
denen anderer Medien unterscheiden. Für den Nutzer muß lediglich auf
irgendeine Weise klar erkennbar sein, daß er auf eine Werbeseite
verwiesen wird.
Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien
von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als
solche klar erkennbar ist.

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de

Original-Content von: Axel Springer SE, übermittelt durch news aktuell

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