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German Council of Shopping Places

2G/3G und Impfpflicht statt Lockdown für den Einzelhandel
Kein Lockdown für den Einzelhandel

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Berlin (ots)

"Auch, wenn der Verlauf der Pandemie gegenüber dem Vorjahr mit viel höheren Inzidenzen aufwartet und die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, darf der Einzelhandel nicht wieder geschlossen werden." fordert Harald Ortner, Vorstand des German Council of Shopping Places angesichts der aufkommenden politischen Diskussion über einen erneuten Lockdown und erklärt weiter "Statt sich Gedanken über einen wie auch immer gearteten Lockdown für den Einzelhandel zu machen, muss die Einführung einer Impfpflicht durch die designierte Bundesregierung jetzt umgehend auf den Weg gebracht werden und die Möglichkeit der Impfung professionalisiert und erweitert werden. Es kann nicht sein, dass die Bevölkerung impfwillig, aber nicht impffähig ist."

Ortner fordert weiter, dass zur Bewältigung der aktuellen Situation als äußerstes Maß an Einschränkungen im Einzelhandel die 2G-Regel gelten darf, so lange es geht, aber mit 3G gearbeitet werden soll. Die bisher im Einzelhandel umgesetzten Hygienekonzepte haben sichergestellt, dass es keine COVID-19-Ausbrüche oder berichtete Infektionen von Kunden im Einzelhandel gibt und auch keine erhöhte Infektionsrate bei Mitarbeitern im Einzelhandel im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung registriert wurden.

"Da, wo 2G und 3G umgesetzt wird, darf deren Kontrolle keinesfalls nur auf Kosten des Einzelhandels erfolgen. Die bestehenden Hilfsprogramme müssen so ergänzt werden, dass der Handel die durch die Umsetzung entstehenden Kosten erstattet bekommt und die Kontrolle der Umsetzung technisch so vorbereitet werden, dass das Personal in der Kontrolle weitgehend entlastet wird." stellt Ortner fest und führt abschließend aus "Wenn die angeordneten Maßnahmen nicht verhältnismäßig sind, werden wir uns von weiteren Teilen des Einzelhandels verabschieden können."

In den vergangenen Monaten hat der GCSP Musterhandbücher als Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen zur Bewältigung und dem Arbeiten in der Corona-Pandemie für den Handel und die Handelsimmobilienbranche zusammengetragen und dokumentiert. Hierbei wurden Hygienestandards und Sicherheitsmaßnahmen, die Implementierung von Testzentren sowie von Impfzentren im Rahmen unserer Möglichkeiten so beschrieben, dass vor Ort damit bei der Umsetzung unterstützt werden kann. Aber auch die lokalen Ordnungsämter, zusammen mit der Politik und Verwaltung, sollen überzeugend erkennen, dass der Handel und die Handelsimmobilienwirtschaft alles Machbare unternehmen, um weiterhin sicherzustellen, dass vom stationären Einzelhandel kein extremes Infektionsrisiko ausgeht. Download des neuen Musterhandbuch kostenfrei hier: www.gcsp.de

Der German Council of Shopping Places ist der bundesweit einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft. Er vertritt die unterschiedlichen und vielseitigen Interessen seiner Mitglieder zum Erhalt lebendiger Marktplätze. Rund 700 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure. Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.

Pressekontakt:

Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes
ibehrens@gcsc.de
Mobil 0049(0)171 5139239, 0049 431(0)66 111 88 11

Original-Content von: German Council of Shopping Places, übermittelt durch news aktuell

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