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Nicht am falschen Ende sparen: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung aufrechterhalten werden sollte

Nicht am falschen Ende sparen: Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung aufrechterhalten werden sollte
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Köln, 26.11.2025: Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt: 2024 meldete das Statistische Bundesamt [1] über 21.800 Insolvenzen – Tendenz steigend. Für 2025 rechnen Experten mit einem Niveau wie im Krisenjahr 2009, als mehr als 32.000 Unternehmen zahlungsunfähig wurden. Die Schlagzeilen sprechen eine klare Sprache: Immer mehr Unternehmen geraten unter Druck, mit gravierenden Folgen für Beschäftigte – Jobverluste, Einkommensausfälle und finanzielle Unsicherheit. In dieser Situation denken viele Versicherte auch über die Kündigung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nach – ausgerechnet jener Absicherung, die im Ernstfall das Einkommen sichert.

„Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt, verliert wichtigen Versicherungsschutz. Eine Kündigung ist keine Lösung“, warnt Rüdiger Feilen, Teamleiter Biometrie-Produkte bei der Zurich Gruppe Deutschland.

Anpassungsmöglichkeiten nutzen

Der Zurich Experte empfiehlt Versicherten, bei finanziellen Engpässen die flexiblen Anpassungsmöglichkeiten ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu nutzen – statt vorschnell zu kündigen. Dazu zählen bei der BU-Versicherung von Zurich:

  • Beitragsstundung

Bei kurzfristigen finanziellen Schwierigkeiten können die Beiträge für einen begrenzten Zeitraum – bei Zurich bis zu zwei Jahre – ausgesetzt werden. Die Nachzahlung erfolgt später, entweder in Raten oder als Einmalzahlung. So bleibt der Versicherungsschutz erhalten, ohne die aktuelle finanzielle Belastung zu erhöhen.

  • Beitragsreduzierung

Wer dauerhaft weniger zahlen möchte, kann die monatlichen Beiträge senken. Dabei reduziert sich auch die versicherte Leistung. Diese Option eignet sich für Versicherte, die ihren Schutz an eine veränderte Lebenssituation anpassen möchten, ohne ihn vollständig aufzugeben.

  • Beitragsfreistellung

Der Vertrag wird vorübergehend ruhend gestellt. Der Versicherungsschutz darf dabei einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Eine spätere Reaktivierung ist innerhalb von zwölf Monaten ab Wirksamwerden der Beitragsfreistellung möglich, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Feilen betont: „Gerade in unsicheren Zeiten bleibt die BU-Versicherung ein zentraler Baustein der Vorsorge. Wenn das Geld knapp wird, ist das oft mit Sorgen verbunden – aber der Schutz muss nicht verloren gehen. Unsere Empfehlung: Beitragsstundung. Sie schafft kurzfristig Entlastung und sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt.“

[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolvenzen/Tabellen/lrins01.html#242428

Zurich Gruppe Deutschland
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Die Zurich Gruppe Deutschland wurde 1875 in Berlin gegründet und gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2024) von knapp 6 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 52 Milliarden EUR und rund 4.600 Mitarbeitenden zählt Zurich zu den führenden Versicherungen in Deutschland. Im Einklang mit dem Ziel „gemeinsam eine bessere Zukunft zu gestalten“, bietet Zurich Präventionsdienstleistungen an, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen, um Kunden dabei zu unterstützen, Resilienz aufzubauen.