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Start von ersten Biologika-Rabattverträgen: ADVANT Beiten berät spectrumK

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Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 sind die ersten exklusiven Biologika-Rabattverträge von spectrumK in Kraft getreten. ADVANT Beiten hat spectrumK hierbei rechtlich unterstützt.

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Berlin, 4. Juni 2026 – Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 sind die ersten exklusiven Biologika-Rabattverträge von spectrumK in Kraft getreten. ADVANT Beiten hat spectrumK hierbei rechtlich unterstützt.

spectrumK ist ein auf das Gesundheitswesen spezialisierter Dienstleister und Vertragspartner gesetzlicher Krankenkassen. Das Unternehmen entwickelt und organisiert Versorgungs- und Vertragsmodelle in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung und unterstützt Krankenkassen insbesondere bei der Realisierung von Wirtschaftlichkeits- und Versorgungspotenzialen. Zu den Tätigkeitsfeldern zählen unter anderem das Vertragsmanagement für Arzneimittel, Hilfsmittel und weitere Leistungsbereiche des Gesundheitswesens.

Die jetzt von spectrumK durchgeführte Ausschreibung für exklusive Rabattverträge bei austauschbaren Biologika ist das erste Verfahren dieser Art in Deutschland. Für einen Großteil der ausgeschriebenen Wirkstoffe konnten Zuschläge erteilt und die Verträge fristgerecht umgesetzt werden. Die teilnehmenden Krankenkassen profitieren damit von frühzeitig realisierbaren Wirtschaftlichkeitspotenzialen, während die bezuschlagten Hersteller Planungssicherheit für Produktion und Lieferketten erhalten.

Der Start der Verträge erfolgt in einer Phase intensiver gesundheitspolitischer Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung von Biologika-Rabattverträgen. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich jüngst für einen Stopp laufender Ausschreibungen ohne Zuschlag sowie für eine Prüfung bereits geschlossener Verträge ausgesprochen. Die von spectrumK abgeschlossenen Verträge wurden jedoch auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Zuschlagserteilung geltenden Rechtslage geschlossen.

Nach rechtlicher Bewertung von ADVANT Beiten bestehen derzeit gute Gründe für die Annahme, dass die bereits wirksam zustande gekommenen und seit dem 1. Juni 2026 gestarteten Verträge weiterhin Bestand haben. Die Verträge beruhen auf einem abgeschlossenen Vergabeverfahren und begründen für die beteiligten Unternehmen Rechte und Pflichten. Die Hersteller haben Lieferverpflichtungen übernommen und ihre Produktions- und Logistikprozesse auf den Vertragsbeginn ausgerichtet. Zudem wurden Großhandel, Apotheken und weitere Marktteilnehmer fristgerecht in die Umsetzung eingebunden und die erforderlichen Anpassungen in den relevanten Systemen vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund würde eine nachträgliche Rückabwicklung nicht nur komplexe rechtliche Fragestellungen aufwerfen, sondern auch erhebliche praktische Herausforderungen für die beteiligten Marktakteure mit sich bringen. Rechtssicherheit und Verlässlichkeit sind insbesondere im stark regulierten Gesundheitsmarkt wesentliche Voraussetzungen für Investitionen, Lieferzusagen und eine stabile Versorgung.

Darüber hinaus können die nun gestarteten Verträge wichtige Erkenntnisse für die politische und regulatorische Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung von Biologika-Rabattverträgen liefern. Die praktische Umsetzung bietet die Möglichkeit, Erfahrungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Marktverhalten zu sammeln und damit eine belastbare Grundlage für künftige gesetzgeberische Entscheidungen zu schaffen.

ADVANT Beiten verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Institutionen des Gesundheitswesens sowie im Vergabe- und Medizinrecht. Die Kanzlei begleitet regelmäßig komplexe Ausschreibungs- und Vertragsmodelle an der Schnittstelle von Regulierung, Wettbewerb und Gesundheitsversorgung.

Berater spectrumK:

ADVANT Beiten: Dr. Silke Dulle, Christian Hipp, Max Stanko (alle Berlin).

Frauke Reuther
ADVANT Beiten
BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. +49 (69) 756095 - 570
frauke.reuther@advant-beiten.com
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