Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Geburtenregister-Urteil, Autor: Hagen Strauss
Regensburg (ots)
Wer sein Bild vom Menschen in männlich und weiblich einteilt, der wird mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht seine Schwierigkeiten haben. Ähnlich wie bei der Ehe für alle, die aus Sicht vieler Kritiker eine Grenzüberschreitung ist. Das so zu sehen, ist selbstverständlich legitim. Doch im Falle der Intersexuellen zeigt sich besonders, dass die Realität oft viel komplexer ist, als manch einer glaubt. Karlsruhe verschafft Betroffenen mehr Respekt - das Verfassungsgericht erkennt den Anspruch Intersexueller an, ein möglichst normales Leben frei von Diskriminierung zu führen. Schließlich entsteht ein innerer Konflikt meist schon dann, wenn einer Person ein Geschlecht zugewiesen wird, das sie später nicht annehmen will oder kann. Weil sie es nicht hat. Das wird künftig nicht mehr vorkommen. Das Recht hat sich an der Natur des Menschen zu orientieren - und nicht umgekehrt. Einen solchen Beitrag zur Enttabuisierung hätte die Politik längst leisten können. Seit fünf Jahren liegen Empfehlungen des Ethikrates vor. Erinnert man sich an zahlreiche hitzige Debatten um mehr Gleichberechtigung für Minderheiten, weiß man, warum die Politik dieses Thema nicht angegangen ist.
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