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Mittelbayerische Zeitung: Böhmermanns Erfolg: Die Debatte um das Schmähgedicht gegen Erdogan war überhitzt, aber auch notwendig. Von Katia Meyer-Tien

Regensburg (ots)

Angenommen, Stefan Raab hätte einem AfD-Politiker Geschlechtsverkehr mit Paarhufern unterstellt. Lustig wäre das nicht gewesen, vielleicht gut für ein paar Schlagzeilen, höchstwahrscheinlich Stoff für einen Gerichtsprozess. Nun war es aber der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, der Ziel eines Schmähgedichtes von Jan Böhmermann wurde. Und das ändert alles. Mitten in den Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei über die Aufnahme von Flüchtlingen wurde der Witz zur Staatsaffäre. Böhmermanns Renommee - das durch seine Mediensatire um den damaligen griechischen Finanzminister Gianis Varoufakis exponentiell gestiegen war - gepaart mit der deutschlandweiten Erdogan-Skepsis tat sein Übriges. Sogar die Bundeskanzlerin ließ sich zu einem Kommentar hinreißen: "Bewusst verletzend" nannte sie die Zeilen. Die Worte, die Böhmermanns Anwalt kritisierte, hat sie längst als Fehler bezeichnet. Es war nicht ihre Aufgabe, über das Gedicht zu urteilen. Dass Böhmermanns Lager aber auch die von der Bundesregierung erteilte Ermächtigung zur Strafverfolgung anprangert, geht zu weit. Die Regierung hat getan, was nach geltendem Recht ihre Aufgabe war: Die heiße Luft aus dem Erdogan-Böhmermann-Ballon herauszulassen und die juristische Bewertung des Gedichts der Justiz zu überlassen. Wer für Fäkalhumor nichts übrig hat, der würde über das Böhmermann-Gedicht wahrscheinlich nicht einmal schmunzeln. Allein der Adressat sorgt hier für schadenfrohes Amüsement: Mit dem autoritären türkischen Präsidenten trifft es den Richtigen, hat sich mancher gedacht. Es ist gut, ihm den Wert von Meinungsfreiheit und Satire aufzuzeigen. Ob die Einbettung des Schmähgedichtes in den satirischen Kontext ausreicht, um die Beleidigung zur Kunstform zu erheben, beschäftigte die Gerichte und tut es noch: Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat ermittelt, denn Erdogan ist Staatsoberhaupt. Damit steht er unter dem Schutz des sogenannten "Schah-Paragrafen". Allerdings haben die Mainzer Juristen beschlossen, die Ermittlungen einzustellen. Eine "ernst gemeinte Herabwürdigung" sei "nicht naheliegend". Die Entscheidung - und auch das kann nicht unabhängig von den Personen Böhmermann und Erdogan gesehen werden - wurde von vielen als Sieg der Satirefreiheit gefeiert. Strafrechtlich wird Böhmermann damit nicht mehr verfolgt, und das ist richtig so: Ist doch der "Schah-Paragraf" längst antiquiert. Ein Staatsoberhaupt muss nicht mehr vor Beleidigungen geschützt werden als ein Normalbürger. Es ist wohl das größte Verdienst der Böhmermann-Erdogan-Affäre, dass die Bundesregierung angekündigt hat, den Paragrafen 103 bis zum Jahr 2018 abzuschaffen. Zivilrechtlich allerdings ist der Satiriker noch nicht aus dem Schneider, und auch das ist richtig so: Am 2. November wird vor dem Hamburger Landgericht noch einmal verhandelt. Das kann anders ausgehen. Denn bei aller Notwendigkeit, Presse- und Satirefreiheit zu schützen: Ein satirischer Kontext darf kein Freibrief für alles sein. Dass Böhmermann dem Gedicht die Ankündigung voranstellte, Satire sei in Deutschland erlaubt, Schmähkritik aber nicht, und er zeige nun, was nicht erlaubt sei, ist durchaus grenzwertig: Wer jemandem die Nase bricht, um zu zeigen, was verbotene Gewaltanwendung ist, muss schließlich auch mit Strafe rechnen. Satirische Kritik am Erdoganschen Rechtsverständnis ist auch subtiler machbar.

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