Alle Storys
Folgen
Keine Story von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mehr verpassen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Unwetterschäden: Steuererleichterungen und Steuerabzüge

München (ots)

Nach der großen Hitze zogen schwere Unwetter mit orkanartigen Sturmböen, Starkregen und Hagel großflächig über die Bundesrepublik hinweg. Das Band verlief vom Rheinland bis nach Thüringen. Bayern war genauso betroffen wie die Küsten an Nord- und Ostsee. Die Schäden in der Landwirtschaft, an Gebäuden und Pkw sind teilweise enorm und die Gebäudereparaturen verschlingen hohe Summen. Hier taucht die Frage nach einer finanziellen Kompensation auf. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, was in einem solchen Fall steuerlich geht. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat zudem verschiedene steuerliche Maßnahmen für betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen in Aussicht gestellt.

Die korrekte Vorgehensweise im Schadensfall

Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich die Versicherung. Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen können die Kosten zur Schadensbeseitigung wie Aufräumen und Wegtransport beschädigter Sachen, für die Wiederherstellung des Gebäudes, Wiederbeschaffung des Hausrats und Folgekosten, z.B. Hotelkosten bei unbewohnbaren Wohnungen oder Einlagerungskosten erstatten. Liegt kein Versicherungsschutz vor oder erstattet die Versicherung den Schaden nur teilweise, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten über die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Es gibt Steuererleichterungen in Bayern

Vom Unwetter stark geschädigte Steuerzahler sollen laut der Staatsregierung bei ihrem Finanzamt auf schnelle und unbürokratische Unterstützung zählen können. Der Spielraum der Finanzbeamten umfasst die Stundung von Steuern, die Minderung von Steuervorauszahlungen und die Aufschiebung von Vollstreckungsmaßnahmen. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Zudem können Privathaushalte, denen aufgrund von Hagel, Starkregen und Überschwemmung eine existenzielle Notlage droht, finanzielle Hilfe durch Härtefonds beim zuständigen Landratsamt beantragen. Katastrophenerlässe in dieser Form gibt es auch in anderen Bundesländern je nach Schweregrad der Schäden. Im Zweifelsfall einfach bei den zuständigen Behörden nachfragen.

Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung

Damit die Aufwendungen für Schäden als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, muss es sich um existenziell notwendige Gegenstände handeln. Dies ist beim Wohngebäude, bei Möbeln, Hausrat und Kleidung der Fall. Die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Luxusgegenständen wie Gemälden oder Schmuck ist steuerlich nicht absetzbar. Auch Autos, Garagen, Keller, Terrasse, Garten und Ferienhaus werden als verzichtbar eingestuft und steuerlich nicht berücksichtigt. Kosten für Sachverständige, Entsorgung und Darlehenszinsen für die Wiederbeschaffung können jedoch geltend gemacht werden. Natürlich nur, wenn nicht eine Versicherung den Schaden übernimmt.

Leider gibt es bei den außergewöhnlichen Belastungen einen Selbstbehalt. Dieser heißt zumutbare Belastung und wird vom Finanzamt in Abhängigkeit von der Summe der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl im Haushalt festgesetzt. Bis zu dieser Höhe müssen die Aufwendungen selbst getragen werden. Erst darüber hinaus findet ein steuerlicher Abzug als außergewöhnliche Belastung statt. Ganz wichtig, es muss innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Schadenszeitpunkt mit den Wiederinstandsetzungen begonnen werden. Wird die Frist überschritten, ist kein Steuerbonus mehr möglich.

Vermieter kommen steuerlich besser weg. Sofern die Unwetterschäden Mietobjekte betreffen, können die Reparaturkosten am Gebäude als Werbungskosten bei den Mieteinkünften anstatt als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Hierbei gibt es keine zumutbare Eigenbelastung.

www.lohi.de/steuertipps

Pressekontakt:

Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 5040147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • 08.08.2023 – 10:00

    Ferienjobber sollten sich die Steuer zurückholen

    Regenstauf (ots) - Sommer, Sonne, Ferien. Die meisten Jugendlichen nutzen die Sommerferien zum Entspannen und Ausschlafen. Aber es gibt sie noch, wenn auch rückläufig in der Zahl: Schüler, Abiturienten und Studenten, die einem Ferienjob nachgehen. Solche, die ihr Taschengeld kräftig aufbessern, Eigenständigkeit erschnuppern und wertvolle Lebenserfahrungen sammeln. Die sich mal richtig was leisten und das großartige ...

  • 04.07.2023 – 07:30

    Nach der Hochzeit: Die Qual der Wahl bei der Steuer

    Regenstauf (ots) - Es ist Sommer und die Hochzeitssaison ist in vollem Gange. Brautpaare, die sich zurzeit trauen lassen, dürfen sich über Sonne und warme Temperaturen freuen. Nicht ins Schwitzen kommen sollten sie, wenn es um ihre künftige Steuererklärung geht. Denn Verheiratete haben die Qual der Wahl, ob sie sich zusammen oder getrennt veranlagen lassen. Hier kommt die Frage auf, welches Steuermodell für Ehepaare ...

  • 23.05.2023 – 11:25

    Verschwenden Sie keine Zeit: Diese 10 Dinge sind steuerlich nicht absetzbar!

    Regenstauf (ots) - Die Steuererklärung hat gerade Hochsaison. Zumindest bei den Personen, die dazu verpflichtet sind, eine abzugeben, und sie selbst erstellen. Darum hat die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) die häufigsten Irrtümer der Steuerzahlenden eruiert und zusammengetragen. "So plausibel die einzelnen Punkte klingen mögen, sie sind es nicht wert, Zeit in das ...