Alle Storys
Folgen
Keine Story von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mehr verpassen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Ins Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers

München. (ots)

Für Privatpersonen ist es schwierig, die Gebühren fürs Fitnessstudio bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Das klappt nur, wenn eine Krankheit oder Verletzung vorliegt. "Ist der Arbeitnehmer aber gesund und möchte präventiv Sport treiben, um Krankheiten vorzubeugen oder einfach nur Sport aus Freude am Training betreiben, dann könnte der Arbeitgeber das steuerfrei unterstützen", erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).

Unternehmerisch betrachtet ist das sinnvoll, denn immer mehr Arbeitnehmer leiden unter Rückenproblemen, verursacht durch langandauernde sitzende oder stehende Tätigkeiten. Auch die rasant zunehmenden Herz-Kreislauf-Krankheiten können durch Bewegung eingedämmt werden. Als Arbeitnehmer kann man in den Genuss von zwei verschiedenen Fördervarianten durch den Arbeitgeber kommen, sofern dieser die Werthaltigkeit von Sport und Gesundheit erkennt. Aufgrund der Steuerfreiheit entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.

Sport im Rahmen der Gesundheitsförderung

Der Arbeitgeber kann bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zum vereinbarten Lohn steuerfrei ausgeben. "Dafür könnte beispielsweise ein Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen und festlegt werden, dass seine Angestellten an allen Kursen teilnehmen dürfen, die den Anforderungen des Fünften Sozialgesetzbuches entsprechen", führt Robert Dottl aus.

Das sind in der Regel Kurse, die den gesamten Körper trainieren, wie Pilates, Yoga, Stretching, Kieser- oder Rückentraining. Auch die Gebühren für ein Rundum-Abnehm-Programm, wie für Weight-Watchers beispielsweise, fallen darunter. Reines Gerätetraining im Fitnessstudio oder die Vereinsbeiträge zu einzelnen Sportarten wie Fußball oder Tennis sind steuerlich leider nicht begünstigt.

Gebühren für Fitnessstudio als Sachzuwendung

Der Chef könnte seinem Mitarbeiter alternativ bis zu 44 Euro monatlich als Sachzuwendung für ein festgelegtes Fitnessstudio gewähren. Dann - und nur dann - ist das freie Training an den Geräten zum Muskelaufbau und der Besuch von Group-Fitness-Programmen tatsächlich kostenlos! Somit können Kurse wie Spinning, TRX und Zumba kostenfrei belegt oder Courts, z.B. für Squash oder Badminton, ebenfalls kostenfrei genutzt werden.

"Fällt die monatliche Studiogebühr höher als 44 Euro aus, so ist die meist geringfügige Differenz selbst zu tragen", informiert der Steuerexperte der Lohi. So wird das Fitnessstudio für jedermann erschwinglich! Der Steuerfreibetrag ist mit 44 Euro voll ausgeschöpft und kann nicht noch durch andere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Also bei den nächsten Gehaltsverhandlungen den Chef ruhig mal auf die finanzielle Förderung von Sport ansprechen oder über das betriebliche Vorschlagswesen diese Maßnahmen zur Motivation und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter einreichen, sofern der Betrieb sie noch nicht eingeführt hat. Die beiden steuerfreien Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung lassen sich übrigens hervorragend miteinander kombinieren und dem Arbeitgeber kommt es schließlich zugute, wenn seine Mitarbeiter fit und gesund sind.

www.lohi.de/steuertipps

Pressekontakt:

Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • 14.08.2018 – 09:53

    Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen

    München. (ots) - Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt Robert Dottl, ...

  • 17.07.2018 – 10:32

    Das Finanzamt zahlt bei der Geburtstagsfeier in der Firma mit

    München. (ots) - In den meisten Firmen ist es üblich, dass ein Arbeitnehmer anlässlich seines Geburtstags für die Kollegen und Vorgesetzen eine Verpflegung stellt. Ob selbstgebackene Geburtstagstorte, Häppchen oder eine Runde Leberkäs-Semmeln vom Metzger, die Kosten einer dienstlichen Geburtstagsfeier waren lange nicht als Werbungskosten absetzbar, da solche Bewirtungen den gesellschaftlichen Gepflogenheiten ...

  • 21.06.2018 – 09:57

    Wer klimaneutral reist, lässt den Fiskus zahlen

    München. (ots) - Fährt der Steuerzahler in den Urlaub, freut sich das Finanzamt. Urlaub ist eine beliebte Einnahmequelle für den Fiskus. Das fängt beim Urlaubsgeld an, auf das Lohnsteuer einbehalten wird. Auch beim Flug, Betanken des Autos und der Unterkunft verdient der Fiskus mit. Nicht zu vergessen die Kurtaxe, die oftmals erhoben wird. Zeit, den Spieß umzudrehen! Wer sich dafür entscheidet, klimaneutral zu ...