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Schneeräumen auf Dächern - Für Schneefälle Vorsorge treffen

Berlin (ots)

BG BAU. Wie die Autofahrer sollten sich auch Haus- und Immobilienbesitzer für den Wintereinbruch rüsten und nicht auf unangenehme Überraschungen warten. Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hingewiesen. Schon vor Schneefällen sollte die Tragfähigkeit von Dachkonstruktionen geprüft und nach Möglichkeit erhöht werden, denn die Erfahrungen der letzten Winter haben gezeigt, dass die Schneelast oft außergewöhnlich hoch war. Für den Fall, dass das Dach vom Schnee geräumt werden muss, sind wirksame Maßnahmen gegen Abstürze von Personen einzuplanen.

Eigentlich ist es nicht erforderlich, auf dem Dach Schnee zu räumen. Grund: Bei den statischen Berechnungen beim Hausbau zur Lastannahme auf Dächern wurden Schneefälle berücksichtigt. Allerdings haben die letzten Winter gezeigt, dass vorgesehene Lastannahmen bei außergewöhnlich starken Schneefällen überschritten werden können.

Schon vor dem Ernstfall sollten Haus- und Immobilienbesitzer deshalb vorsorgen und sichere Verkehrswege zum Dach und auf dem Dach einrichten und diese von Schnee und Eis frei halten, so die BG BAU. Hierfür sollten rechtzeitig Maßnahmen gegen Absturzgefahren während der Räumarbeiten eingeplant werden. So sind Lichtkuppeln, Lichtbänder und Geländer an den Außenkanten der Gebäude so anzulegen, dass Personen, die Räumarbeiten durchführen, nicht abstürzen können. Von elektrischen Freileitungen oder Photovoltaikanlagen können Gefahren durch Stromschläge ausgehen. Photovoltaikanlagen sind daher kenntlich zu machen.

Wenn die weiße Pracht beginnt, ist eine regelmäßige Bestimmung der Schneelast sinnvoll. Zulässig sind 100 Kilogramm Schnee bezogen auf einen Quadratmeter der Grundrissfläche des Daches. Messmethoden werden in der DIN 1055-5 des Baunormlexikons angegeben. Damit kann ermittelt werden, in welchen zeitlichen Abständen Räumungsarbeiten nötig sind, bevor die kritische Dachlast erreicht ist. Regelmäßig sollte zudem kontrolliert werden, ob die Dachentwässerung trotz wechselnder Frost- und Tauphasen funktioniert.

Bevor die Räumarbeiten beginnen sind örtliche Gegebenheiten zu sichten: Eine geschlossene Schneedecke gaukelt eine Stabilität vor, die nicht immer gegeben ist. Denn auf dem Dach könnte es Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Eindeckungen geben, die nicht trägfähig sind. Blitzschutzanlagen können zusätzliche Stolperstellen sein. Vor allem jedoch ist die tatsächliche Dachlast durch Schnee zu prüfen. Ist diese zu hoch, besteht Einsturzgefahr. Dann muss der Schnee von außerhalb geräumt werden, bei Steildächern zum Beispiel von einer Hubarbeitsbühne aus. Außerdem ist die Art der Schneeräumung selbst zu planen: So ist zu fragen, ob dieses nur durch Personen geschehen soll und wie viele zu welchen Zeiten erforderlich sind? Oder ist - beispielsweise auf Industriebauten mit Flachdächern - der Einsatz von Maschinen sinnvoll?

Weitere Gefahren können durch Fehler bei den Schneeräumarbeiten selbst entstehen, ergänzt die BG BAU. So kann es durch das Zusammenschieben des Schnees auf Haufen zu Punktlasten kommen. Dann wird die Tragkonstruktion des Daches überlastet und kann zusammenbrechen. Werden die Schneemassen unkontrolliert abgeworfen, bilden sich an den Seitenwänden der Gebäude große Schneehaufen, die das Gebäude horizontal belasten und darüber hinaus Feuchtschäden an den Gebäudeaußenwänden verursachen können. Zudem ist der Abwurfbereich gegenüber Passanten kenntlich zu machen und zu sichern. Bei Steildächern sollte der Schnee vom First abwärts zur Traufe erfolgen, damit abrutschende Schneebretter keine Personen mitreißen oder treffen können. Fragen zum Thema können an info@bgbau.de gerichtet werden..

Pressekontakt:

Joachim Förster
Telefon: 030 857 81-518
joachim.foerster@bgbau.de

Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
thomas.lucks@bgbau.de

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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