Alle Storys
Folgen
Keine Story von HKI mehr verpassen.

HKI

Unabhängige Wärme im Bestandsgebäude: Kaminfeuer steigert den Wert der Immobilie

Frankfurt am Main (ots)

Vor der Immobilienkrise hieß es "Lage, Lage, Lage", wenn es um die Wertigkeit einer Immobilie ging. Eine gute Nachbarschaft, viele Einkaufsmöglichkeiten und die Verkehrsanbindung - das waren Aspekte, die den Preis einer Wohnung oder eines Hauses maßgeblich mitbestimmten. Mittlerweile steht die Wärmeerzeugung im Fokus und so heißt es "Lage, Heizung, Wärme". Eine vorhandene Holzfeuerung kann daher ein wichtiger Faktor in Bezug auf den Wert der Immobilie sein. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Gut zu wissen: Die moderne Einzelraumfeuerung kann einem Anteil von 10 Prozent zu den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei einem Neubau oder in Zukunft im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert.

Eine Investition, die sich lohnt

Während zum Beispiel die Erneuerung eines Badezimmers oder die Gestaltung des Gartens mit entsprechendem Aufwand verbunden ist, ist die Anschaffung eines Kaminofens eine vergleichsweise kostengünstige und vor allem auch schnelle Lösung. In vielen Bestandsgebäuden kann oftmals ein vorhandener Schornsteinschacht für die neue Feuerstätte wieder in Betrieb genommen werden.

Schornstein nachträglich installieren

Wird ein Schornstein nachträglich errichtet, muss dieser den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird. Eine mögliche Methode für die nachträgliche Installation eines Schornsteins ist die Montage eines außen angebrachten Edelstahlschornsteins, der für alle zugelassenen Feuerstätten genutzt werden kann.

Breites Angebot an Technik und Design

Die Ofenbranche bietet zahlreiche Lösungen an: Vom klassischen Kaminofen über automatische Pelletgeräte bis hin zu wasserführenden Modellen, die nicht nur den Aufstellraum erwärmen, sondern auch warmes Wasser für Dusche und Zentralheizung bereitstellen. Auch die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage und Wärmepumpe als Hybridlösung ist möglich. So sorgt die Feuerstätte für Gemütlichkeit sowie für eine unabhängige, kostengünstige und sichere Wärmeversorgung. Aspekte, die bei einem möglichen Verkauf der Immobilie positiv wahrgenommen werden und sich im Verkaufspreis niederschlagen.

Den Mehrwert des Feuers erhalten: Modernisierung statt Stilllegung

Vor diesem Hintergrund ist es auch sinnvoll eine in die Jahre gekommene Feuerstätte nicht stillzulegen, sondern zu modernisieren oder auszutauschen. Der Hintergrund: Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Diese müssen bis Ende 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Wer perspektivisch entscheidet, modernisiert seine Feuerstätte und erhält somit den feurigen Mehrwert seiner Immobilie. Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de

Pressekontakt:

Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Thomas Schnabel
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: schnabel@hki-online.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

Original-Content von: HKI, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: HKI
Weitere Storys: HKI
  • 04.10.2023 – 10:43

    Gebäudeenergiegesetz: Moderne Einzelraumfeuerungen sind Bestandteil der Wärmewende

    Frankfurt am Main (ots) - Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung abgeschlossen ist, gilt die 65 Prozent ...

  • 18.09.2023 – 13:40

    Vor dem ersten Herbstfeuer: Checkliste für Kamin- und Kachelofen beachten

    Frankfurt am Main (ots) - Altgeräte mit einer Zulassung vor März 2010 dürfen noch bis Ende nächsten Jahres betrieben werden Wenn sich der erste Frühnebel über die Wiesen legt und das Thermometer auf "Pullovertemperatur" sinkt, steht die Heizsaison vor der Tür. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, die häusliche Holzfeuerung zu überprüfen, sodass in ...

  • 04.09.2023 – 13:09

    Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen ab

    Frankfurt am Main (ots) - Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. ...