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NDCHealth erwirkt nach langwierigem Rechtstreit wichtiges Urteil / Oberlandesgericht Frankfurt bricht Monopol auf

Waldems-Esch (ots)

Im Berufungsverfahren der NDCHealth GmbH &
Co. KG gegen IMS Health GmbH & Co. oHG, hat das Oberlandesgericht
Frankfurt/Main (OLG) gestern (19.02.2002) die von IMS am 28.12.2000
erwirkte Einstweilige Verfügung aufgehoben und das auf Berufung der
NDCHealth am 12.07.2001 verkündete Urteil des Landgerichts
Frankfurt/Main  (Az. 2/3 O 628/2000) abgeändert. "Mit diesem
rechtskräftigen Urteil", so Roland Lederer, Geschäftsführer von
NDCHealth, "hat das OLG das Monopol aufgebrochen und endgültig den
Weg für den Wettbewerb auch in diesem Markt geebnet".
In mehreren Verfahren vor deutschen Gerichten sowie bei der
EU-Kommission wendet sich NDCHealth dagegen, dass IMS Health die in
der deutschen Pharmaindustrie verwendete regionale Struktur für die
Unterteilung des Bundesgebietes in geographische Segmente für sich
monopolisiert und so Mitbewerbern offensichtlich den Marktzugang
verwehren möchte. Die in der Pharmabranche übliche Aufgliederung des
Bundesgebietes in 1860 Regionen (Segmente) basiert auf den
Postleitzahlbezirken der Deutschen Bundespost. Jedes einzelne dieser
Segmente besteht dabei aus einem oder mehreren Postleitzahlbezirken.
Anpassungen auf Grund regionaler Gegebenheiten sind insbesondere nur
durch die Zusammenarbeit mit Außendienstmitarbeitern der
pharmazeutischen Industrie zustande gekommen. Die Segmentstruktur
stellt einen einheitlichen Industriestandard für die Erhebung
apothekenbezogener Verkaufsdaten dar und dient den pharmazeutischen
Unternehmen zur Steuerung ihres Außendienstes.
In der Verfügungssache ist mit dem gestrigen Urteil eine
rechtskräftige Entscheidung ergangen, die eine einstweilige Verfügung
gegen NDCHealth aufhebt. Das Gericht geht davon aus, dass IMS
jedenfalls keine alleinigen Urheberrechte an der 1860er
Gebietsstruktur hat. Dabei lässt das Gericht ausdrücklich die Frage
offen, ob überhaupt ein Urheberrechschutz besteht. Somit wird der im
Juli 2000 angetretene Wettbewerber NDCHealth nach 14-monatigem Gang
durch die Instanzen nicht mehr durch gerichtliche Anordnung daran
gehindert, Marktdaten nach dieser branchenüblichen Struktur
anzubieten.
Auch die EU-Kommission hatte bereits am 3.07.2001 mit einer
einstweiligen Anordnung IMS verpflichtet, bis zur Klärung dieser
Frage auf dem Markt tätigen Konkurrenzunternehmen zumindest eine
Lizenz an dieser 1860er Struktur einzuräumen. Derartige Anordnungen
sind äußerst selten und ergehen üblicherweise nur in Fällen, die der
EU-Kommission sehr bedeutungsvoll erscheinen.
NDCHealth, ein börsennotierter führender US-amerikanischer und
multinational arbeitender Informationsdienstleister im
Gesundheitsmarkt mit weltweit mehr als 1.400 Beschäftigten, ist
mehrheitlich an der deutschen NDCHealth GmbH & Co. KG beteiligt.
Weitere Informationen über NDCHealth finden Sie auch im Internet
unter www.ndchealt.de.
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an: 
Petra Exner, NDCHealth, 
Tel: 06126-955-32 
Fax: 06126-955-20  
Pexner@ndchealth.de

Original-Content von: Insight Health, übermittelt durch news aktuell

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