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Westfalenpost: Kommentar zu Justiz /Menschenrechte /EU Europäischer Gerichtshof /Entschädigung wegen Sicherungsverwahrung/Das Recht gilt für alle /Von Harald Ries

Hagen (ots)

Begeisterung kann nicht aufkommen, wenn Vergewaltiger, die potenziell gefährlich sind, hohe Summen vom Staat erhalten. Aber es lohnt sich, die Sache von der anderen Seite zu betrachten: 500 Euro pro Monat hat das Gericht den vier Klägern, denen noch Dutzende folgen dürften, zugesprochen. 17 Euro pro Tag. Nicht gerade viel für 24 Stunden rechtswidrigen Freiheitsentzug. Das ist keine Wiedergutmachung. Wie sollte die aussehen? Das Geld ist ein symbolischer Versuch, das Unrecht auszugleichen, das Menschen angetan wurde, die selbst schweres Unrecht verübt haben. Das Recht gilt für alle. Das macht den Rechtsstaat aus. Das gestrige Urteil war nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts nicht anders möglich. Die Absicht des Landes Baden-Württemberg, nun durch die Instanzen zu ziehen, wirkt deshalb unangemessen. Verständlich ist allerdings der Wunsch, das Geld vom Bund zurückzuerhalten. Denn der war mit Gesetzen, die Prinzipien einer Rechtsstaatlichkeit widersprechen, für die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung verantwortlich. Die Probleme, die es derzeit mit entlassenen Sexualverbrechern gibt, haben nicht etwa zu liberale Richter zu verantworten, sondern ein unverantwortlich schlampiger Gesetzgeber. Die Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe ist in unserem Rechtssystem der schwerste Eingriff in die Freiheit eines Menschen. Ihn sauber zu regeln, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Zum Glück ist inzwischen die Reform auf dem Weg.

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