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Osnabrück (ots)

Am falschen Ende

Darf die Verwertungsgesellschaft Wort Verlage an den Auszahlungen beteiligen? Die Antwort lautet auch nach dem gestrigen Urteil nicht grundsätzlich nein. Denn häufig haben Autoren ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche ausdrücklich auch an Verlage abgetreten. In solchen Fällen spricht dann auch nichts gegen die bisherige Verteilungspraxis der VG Wort.

Das Urteil richtet sich allein gegen die Tatsache, dass die VG, um eine aufwendige Einzelfallprüfung und Kosten zu vermeiden, alle Autoren einfach über einen Kamm geschoren hat. Sie hat dabei schlicht ignoriert, dass viele ihre Vergütungsansprüche zwar an die VG Wort abtreten, damit nicht aber automatisch auch an die Verlage.

Sollte das Urteil Bestand haben, könnte das für die Verwertungsgesellschaft jetzt richtig teuer werden: Die Verlage müssten das Geld an die Gesellschaft zurückzahlen und die mit großem Aufwand an die Autoren. So was nennt man gewöhnlich am falschen Ende sparen.

Waltraud Messmann

Pressekontakt:

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Telefon: +49(0)541/310 207

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