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WAZ: Verdiente Strafe. Kommentar von Norbert Robers

Essen (ots)

Wie unabhängig ist ein Richter, der über einen
Kindsmörder oder über zwei Schläger zu richten hat, deren Taten eine 
Welle der Empörung in der Bevölkerung auslösen? Kann er überhaupt 
anders, als sich nach Volkes Stimme zu richten und die Maximal-Strafe
zu verhängen? Ja, er kann - er muss sogar. Es ist eine unverzichtbare
Stärke des Rechtsstaats, alle Angeklagten gleich zu behandeln, auch 
schwere Straftäter.
Der Münchener Richter, der die beiden U-Bahn-Täter gestern zu 
zwölf und achteinhalb Jahren verurteilt hat, hat ein gutes Beispiel 
für diese notwendige Distanz und Unabhängigkeit geliefert - ohne 
darauf verzichten zu müssen, seine Abscheu über die Tat zu 
artikulieren. Er bezeichnete den Überfall auf den Rentner als 
"sinnlose Tat auf sittlich niedrigster Stufe". Niemand wird ihm in 
dieser Einschätzung widersprechen.
Gleichwohl machte er deutlich, dass das Strafmaß ausschließlich 
auf juristischen Kategorien basiert. Das ist gut so. Die Schläger 
waren voll schuldfähig, sie handelten vorsätzlich, ein Gutachter 
bescheinigte beiden ein hohes Maß an Aggressivität. Bauch und Kopf 
sind sich einig: Sie haben diese Strafe verdient.

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Telefon: 0201 / 804-2727
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