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Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Inzest-Urteil

Frankfurt/Oder (ots)

Da das Inzestverbot nur den Beischlaf - nicht aber andere Praktiken -umfasst, ist seine Zielrichtung klar: Es sollen keine behinderten Nachkommen gezeugt werden. Immerhin beträgt das Risiko durch die Kombination genetischer Ähnlichkeit mehr als 40 Prozent. Diese Tatsache müsse ungeachtet der Erinnerungen an die nazistische Euthanasie von Behinderten gelten, verfügte das Verfassungsgericht 2008 und führte auch den Schutz der Familie als Grund an. Denn mit welchem Familienbild wächst ein Kind auf, dessen Mutter gleichzeitig die eigene Tante ist? Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung tun sich jedoch deutliche Mängel auf. Denn Behinderten ist der Beischlaf nicht verboten, obwohl auch sie möglicherweise behinderte Nachkommen zeugen. Gleichzeitig ist der einvernehmliche sexuelle Verkehr mit adoptierten erwachsenen Kindern straffrei oder auch der homosexuelle Kontakt zwischen Geschwistern. Der Makel des Gesetzes ist seine Löchrigkeit. +++

Pressekontakt:

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Telefon: 0335/5530 563
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