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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

EKD-Ratsvorsitzender Huber hält Bleiberechtsregelung für unzureichend.
"Innenministerkonferenz hat Forderung der Kirchen nach humanitärem Bleiberecht nicht berücksichtigt"

Hannover (ots)

Die von den Innenministern und -senatoren in der
vergangenen Woche beschlossene Bleiberechtsregelung ist aus Sicht der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unzureichend. "Zwar gibt es
für einen kleinen Personenkreis ein sofortiges Bleiberecht, aber nur 
ein Bruchteil der Betroffenen wird von dieser Regelung profitieren", 
kritisierte der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang 
Huber, am Montag in Berlin. Eine Aufenthaltsgenehmigung würden 
ausschließlich Geduldete erhalten, die zum jetzigen Zeitpunkt in 
einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stünden. "Einen 
Arbeitsplatz konnten bisher aber nur wenige von ihnen finden, denn 
nach geltender Rechtslage dürfen sie eine Arbeit nur dann aufnehmen, 
wenn sich kein Deutscher oder zu bevorzugender Ausländer - 
beispielsweise ein Bürger eines EU-Mitgliedstaates - dafür 
interessiert", sagte Huber. Er kündigte an, dass sich die EKD dafür 
einsetzen werde, dass ein humanitäres Bleiberecht auf Bundesebene 
gefunden werde.
Hinter den Erwartungen der evangelischen Kirche bleibe auch der 
Beschluss für arbeitslose Geduldete zurück. Zwar werde ihr 
Duldungsstatus bis zum 30. September 2007 verlängert, damit sie sich 
in diesem Zeitraum um Arbeit bemühen könnten. Bei Fortgeltung der 
Vorrangregelung seien die Erfolgsaussichten für die Betroffenen 
allerdings nicht besser als vor Verabschiedung der 
Bleiberechtsregelung. Besonders wies Huber auf die Lage von 
Geduldeten hin, die in strukturschwachen Gegenden leben und diese 
aufgrund der Residenzpflicht nicht verlassen dürfen.
"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass irakische Staatsangehörige 
nicht pauschal von einer Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden 
sollen", betonte Bischof Huber. Insgesamt seien die Anforderungen an 
die Betroffenen allerdings zu hoch, und die Gründe, Menschen von der 
Regelung auszuschließen, "deutlich zu restriktiv". Damit sei die 
Forderung der Kirchen nach einem humanitären Bleiberecht nicht 
erfüllt. Es sei beispielsweise unzumutbar, dass alte, kranke und 
pflegebedürftige Menschen nur dann in Deutschland bleiben dürften, 
wenn sie ihren Lebensunterhalt einschließlich ihrer Pflege ohne 
Unterstützung durch die öffentliche Hand bestreiten können. "Das ist 
weder gerecht noch human", sagte Huber. Auch Familien insgesamt wegen
Straffälligkeit nur eines Familienmitglieds das Bleiberecht zu 
verweigern, sei kritikwürdig. Hier hatten die Kirchen gefordert, das 
Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Ein weiteres Manko des 
Beschlusses ist nach Ansicht des Ratsvorsitzenden die Tatsache, dass 
keine Ausnahmeregelung für junge Erwachsene vorgesehen ist, die als 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist 
sind.
In den kommenden Wochen wird die große Koalition im Bundestag eine
gesetzliche Bleiberechtsregelung formulieren. Huber kündigte an, dass
die evangelische Kirche diesen Prozess aufmerksam begleiten werde. Er
warnte erneut nachdrücklich davor, eine humanitäre 
Bleiberechtsregelung als Verhandlungsmasse zu missbrauchen und im 
Gegenzug Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz - etwa beim 
Familiennachzug und bei Regelungen zum Leistungsbezug für Geduldete 
-durchzusetzen.
Berlin, 20. November 2006
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

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