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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

EKD und Deutsche Bischofskonferenz mahnen humanitäre Bleiberechtsregelung an.
Gemeinsamer Brief von Bischof Huber und Kardinal Lehmann an die Innenminister

Hannover (ots)

In einem gemeinsamen Schreiben an die
Innenminister und -senatoren der Bundesländer haben der Vorsitzende 
der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und der 
Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), 
Bischof Wolfgang Huber, begrüßt, dass sich eine Einigung über ein 
Bleiberecht für langjährig Geduldete abzeichnet. "Wir sind dankbar 
für die politische Bewegung, die in die Debatte gekommen ist", so 
Bischof Huber und Kardinal Lehmann. Einige der Vorschläge weisen 
jedoch unter humanitären Gesichtspunkten noch gravierende Probleme 
auf. Die Bischöfe mahnen deshalb, nicht nur den legitimen Interessen 
von Staat und Gesellschaft, sondern auch den Lebenssituationen der 
Betroffenen gerecht zu werden.
Von einer Bleiberechtsregelung sollten Menschen profitieren, die 
es nicht selbst zu verantworten haben, dass sie Deutschland nicht 
verlassen können. "Bei der Ausgestaltung der Regelung ist darauf zu 
achten, dass die Anforderungen von den Betroffenen auch erfüllt 
werden können", so Kardinal Lehmann und Bischof Huber. Die Kirchen 
befürworten daher ausdrücklich Vorschläge, eine Aufenthaltserlaubnis 
mit einem uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang "auf Probe" zu 
erteilen. Dabei sollten aber auch Ausnahmetatbestände geschaffen 
werden, die die besondere Situation berücksichtigen, in der sich 
beispielsweise behinderte, kranke und traumatisierte Menschen 
befinden.
Die Kriterien, nach denen ein Ausschluss von einer 
Bleiberechtsregelung vorgesehen ist, müssen dem Grundsatz der 
Verhältnismäßigkeit entsprechen, fordern Kardinal Lehmann und Bischof
Huber. Scharfe Kritik üben sie an den Überlegungen, pauschal 
Staatsangehörige bestimmter Länder - namentlich des Irak - 
auszuschließen, weil sich möglicherweise Terrorverdächtige unter den 
Geduldeten befinden könnten: "Zur Terrorbekämpfung bietet das 
deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine 
undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen." Mit Sorge 
nehmen die Kirchen auch Pläne wahr, ganze Familien wegen des 
Fehlverhaltens eines Elternteils von einem dauerhaften Aufenthalt 
auszuschließen. In solchen Fällen sollte vorrangig das Kindeswohl 
berücksichtigt werden.
Nachdrücklich warnen Bischof Huber und Kardinal Lehmann davor, 
eine Bleiberechtsregelung zur Verhandlungsmasse im Ringen um die 
Novellierung des Zuwanderungsgesetzes zu machen. "Es dürfen nicht, 
sozusagen als Ausgleich für eine solche Regelung, an anderen Stellen 
Verschärfungen vorgenommen werden." Besonders problematisch sei es, 
die Situation der Geduldeten weiter zu erschweren. Wenn die 
Betroffenen nicht selbst zu verantworten haben, dass sie ausreisen 
können, wäre es ungerecht, ihnen dauerhaft die Leistungen des 
Sozialsystems nur reduziert oder in Form von Sachleistungen zu 
gewähren. Kardinal Lehmann und Bischof Huber wenden sich auch gegen 
Pläne, für den Ehegattennachzug ein Mindestalter einzuführen und 
bereits vor der Einreise den Nachweis von Sprachkenntnissen zu 
verlangen. Mit dem - auch grundgesetzlich garantierten - Schutz von 
Ehe und Familie sei dies kaum in Einklang zu bringen.
In Deutschland leben derzeit fast 200.000 Menschen ohne 
gesicherten Aufenthaltsstatus. Viele von ihnen - Flüchtlinge aus 
Afghanistan, Palästina oder dem Kosovo - leben seit mehreren Jahren 
hier. Obwohl ihre Asylanträge abgelehnt wurden, ist ihnen aus 
dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine Rückkehr in 
ihre Herkunftsländern auf absehbare Zeit nicht möglich. Ihre Duldung 
wird aber jeweils nur für wenige Monate verlängert. Am 16. und 17. 
November wird die Innenministerkonferenz über eine 
Bleiberechtsregelung für die Betroffenen entscheiden.
Hannover/Bonn, 9. November 2006
Pressestelle der EKD		Pressestelle der Deutschen
                                     Bischofskonferenz
Karoline Lehmann                     Dr. Martina Höns
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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