EKD - Evangelische Kirche in Deutschland
Evangelische Beteiligung an der "Einheitsübersetzung" der Bibel nicht mehr möglich
Hannover (ots)
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat der Deutschen Bischofskonferenz am 7. September 2005 mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Mitwirkung der EKD an der geplanten Revision der sogenannten Einheitsübersetzung nicht mehr gegeben sind. Dies wird zur Folge haben, dass die "Einheitsübersetzung" nach Abschluss der Revision nur noch von der katholischen Seite verantwortet und herausgegeben werden kann. Dazu erklärt der Vorsitzende des Rates, Bischof Wolfgang Huber:
Die "Einheitsübersetzung" trägt ursprünglich diesen Namen, weil sie als einheitliche Übersetzung der katholischen Diözesen deutscher Sprache von den katholischen Bischöfen beschlossen und in Angriff genommen wurde. Im Fortgang der Arbeit wurden für die Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testaments auch evangelische Fachleute einbezogen. Dies machte es möglich, 1978 die Psalmen und das Neue Testament auf beiden Seiten als ökumenischen Text zu rezipieren, und gab dem Namen "Einheitsübersetzung" eine zusätzliche Bedeutung.
Seit einer Reihe von Jahren wird eine behutsame Überarbeitung der "Einheitsübersetzung" geplant. Dies steht auf katholischer Seite in einem engen Zusammenhang mit der Revision des Deutschen Messbuchs und der Arbeit an einem neuen Gebet- und Gesangbuch.
Zum entscheidenden Hindernis für die evangelisch-katholische Zusammenarbeit entwickelte sich die unter dem Titel "Liturgiam authenticam" herausgegebene Instruktion über den "Gebrauch der Volkssprache bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie" vom 28. März 2001 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 154). Im Sommer 2003 ist auf katholischer Seite erstmals geltend gemacht worden, diese Instruktion müsse auch bei der Revision der "Einheitsübersetzung" zu Grunde gelegt werden. Zunächst war im katholischen Bereich selbst umstritten, ob die Instruktion auf ökumenische Bibelübersetzungen überhaupt anwendbar sei. Inzwischen hat die katholische Seite unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie sich - im Blick auf das vorgeschriebene Verfahren einer formellen Anerkennung durch Rom - auch im Falle einer ökumenischen Bibelübersetzung an die Instruktion "Liturgiam authenticam" gebunden sieht. Diese Instruktion enthält jedoch Kriterien, die von evangelischer Seite nicht mitgetragen werden können. Umso wichtiger war die ursprüngliche Zusage, sich in der Revisionsarbeit an das Konsensprinzip zu binden. In Gesprächen und Briefwechseln ist aber deutlich geworden, dass das Konsensprinzip auf die Bemühung um Konsens reduziert und für den Streitfall die Anwendung des Mehrheitsprinzips nicht ausgeschlossen wird. Dadurch wird es der evangelischen Seite unmöglich gemacht, sich an der Revision zu beteiligen und die "Einheitsübersetzung" der Psalmen und des Neuen Testaments auch künftig als ökumenischen Text zu bewahren.
Der Rat der EKD bedauert diese Entwicklung. Er hat alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um das jetzt eingetretene Ergebnis zu vermeiden. Die "Einheitsübersetzung" ist in vielen Bereichen der evangelischen Kirche gern und mit Gewinn benutzt worden. Auch wenn künftig eine gemeinsame Bibelübersetzung bedauerlicherweise nicht mehr zur Verfügung stehen wird die grundlegendere und ungleich bedeutsamere Gemeinsamkeit bleibt davon unberührt: Die christlichen Kirchen haben denselben biblischen Text. Sie sehen in der Bibel die Richtschnur der christlichen Lehre und des christlichen Lebens. Insofern ist und bleibt die Bibel das stärkste Band, das die christlichen Kirchen miteinander verbindet.
Hannover, 8. September 2005 Pressestelle der EKD Christof Vetter
Evangelische Kirche in Deutschland Hans-Christof Vetter Herrenhäuser Strasse 12 D-30419 Hannover Telefon: 0511 - 2796 - 269 E-Mail: christof.vetter@ekd.de
Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell