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DStGB und Bundesagentur vereinbaren Leitlinien für Zusatzjobs Hartz IV nur erfolgreich bei zusätzlicher Beschäftigung

Berlin (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche
Städte- und Gemeinde- bund (DStGB) haben sich auf Leitlinien
verständig, wie insbesondere für Langzeitarbeitslose kurzfristig
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden können.
„Das Reformvorhaben Hartz-IV wird nur akzeptiert werden, wenn es
ge- lingt, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen und gerade
Langzeitarbeitslo-sen eine neue Perspektive zu geben“, sagte das
Geschäftsführende Prä-sidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg,
heute in Berlin.
Es müsse alles daran gesetzt werden, kurzfristig Stellen zum
Beispiel im Pflegebereich, in der Jugendarbeit und im Umweltschutz zu
schaffen.
Es müsse allerdings darauf geachtet werden, dass es nicht zu
negativen Verdrängungseffekten für das örtliche Handwerk und Gewerbe
komme und der erste Arbeitsmarkt beeinträchtigt werde. Dem tragen die
zwischen DStGB und Bundesagentur für Arbeit vereinbarten Leitlinien
Rechnung, indem sie Fördervoraussetzungen für diese Zusatzjobs
aufstellen. Die Zu-satzjobs dürfen keine regulären
Beschäftigungsverhältnisse verdrängen, sie sollen nicht die
Neueinrichtung von Arbeitsplätzen verhindern und sie müssen im
öffentlichen Interesse liegen.
Deshalb ist auf lokaler Ebene mit den beteiligten Akteuren
(Arbeitsagentu-ren, Kommunen, Wohlfahrtspflege, Vertreter der
Arbeitgeber und Arbeit-nehmer) ein breiter Konsens anzustreben.
Alle Beteiligten müssen zusammenwirken, um die Arbeitslosigkeit
wirksa-mer zu bekämpfen. Das Angebot für Zusatzjobs beginnt zwar nach
den gesetzlichen Grundlagen erst am 1.1.2005. Aber schon heute bieten
Kommunen, Vereine, Kirchen und gemeinnützige Organisationen von der
BA finanzierte Stellen im Niedriglohnbereich an. So ist bekannt
geworden, dass zum Beispiel in Berlin und Brandenburg, wo rund
235.000 Langzeit-arbeitslose gemeldet sind, kurzfristig bereits jetzt
rund 14.000 Beschäfti-gungsmöglichkeiten geschaffen werden konnten.
Nach Feststellungen des DStGB werden die Jobs von den Langzeitar-
beitslosen mit überwältigender Mehrheit akzeptiert, insbesondere wenn
die Betroffenen eine Perspektive für zusätzliche Qualifikation und
damit eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sehen.
Der Text der Vereinbarung ist auf der Homepage des DStGB
www.dstgb.de veröffentlicht (Rubrik Brennpunkte – Hartz IV).
DStGB Pressemitteilung Nr. 63/2004 vom 13.10.2004
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53970

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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