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Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Deutscher Städte- und Gemeindebund zum In-Kraft-Treten des neuen Baugesetzbuches

Berlin (ots)

- Änderungen des BauGB begrüßenswert aber nicht
ausreichend zur Lösung der städtebaulichen Probleme - Kommunale
Eigenverantwortung bei Verwendung der Städtebauförderungsmittel
notwendig
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die am 20.
Juli 2004 in Kraft tretenden Neuregelungen im Baugesetzbuch. „Der
Gesetzgeber hat durch die Neuregelungen des Bundesstädtebaurechts den
Forderungen der Städte und Gemeinden Rechnung getragen und die
Handlungsspielräume der Kommunen erweitert“, erklärte der
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute anlässlich
des In-Kraft-Tretens des neuen Baugesetzbuches.
Eine praxisgerechte Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume
sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund insbesondere in der den
Kommunen erstmals eingeräumten Möglichkeit, im Baurecht zum Zwecke
der Leerstandsvorsorge bestimmte Nutzungen, z. B. für großflächige
Einzelhandelseinrichtungen, nur auf Zeit festzusetzen. Auch die den
Städten und Gemeinden erstmals baurechtlich gegebene Option, Vorhaben
wie z. B. Windenergieanlagen bei nicht mehr entsprechender Nutzung
durch den Investor mit einer Rückbauverpflichtung durch diesen zu
belegen stärkt die kommunale Planungshoheit.
„Die Neuregelungen im Baugesetzbuch können jedoch nicht
ausreichend zur Lösung der aktuellen und zukünftigen städtebaulichen
Probleme der Städte und Gemeinden beitragen“, erklärte Landsberg
weiter. Immer mehr zeige sich, dass die städtebaulichen Probleme in
den Kommunen weniger bau- und planungsrechtlicher als vielmehr
tatsächlicher Natur sind. Als städtebauliche Kernprobleme nannte
Landsberg die zurückgehende Bevölkerung in vielen Kommunen,
insbesondere durch die demografische Entwicklung sowie durch
Abwanderungen, eine Änderung der Bevölkerungsstruktur in den
Gemeinden durch eine zunehmende Migration sowie den zunehmenden
Leerstand sowohl im Wohnungsbereich als auch beim Einzelhandel.
„Diese Veränderungen in unseren Städten und Gemeinden belegen
immer deutlicher, dass eine positive Stadtentwicklung nicht
vordergründig von baulichen, sondern insbesondere von den
wirtschaftlichen und den sozialen Gegebenheiten in den Städten und
Gemeinden abhängt“, erklärte Landsberg. Folge ist, dass es zu
zunehmenden Disparitäten etwa zwischen Regionen mit
Bevölkerungswachstum und – meist monostrukturierte Regionen – mit
einem z. T. erheblichen Bevölkerungsverlust kommt. Der Bund und die
Länder müssen auf diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den
Städten und Gemeinden reagieren und insbesondere ihre Förderprogramme
hiernach ausrichten.
Dies erfordert nach Auffassung des DStGB, dass die verschiedenen
Städtebauförderungs- und Stadtumbaufördertöpfe mit dem Programm
„Soziale Stadt“ sowie mit den Bereichen des Wohnungsbaus und der
Wirtschaftsförderung zusammengefasst und die Kommunen über die
Verwendung dieser Fördermittel vor Ort eigenverantwortlich
entscheiden können. „Es macht keinen Sinn, wenn der Bund und die
Bundesländer den Städten und Gemeinden über den sog. goldenen Zügel
und durch detaillierte Richtlinien im Einzelnen vorgeben, wie sie die
Fördermittel einsetzen müssen. Eine größere Effizienz des
Mitteleinsatzes und ein stärkerer örtlicher Problembezug lässt sich
nur mit einer weitestgehenden eigenverantwortlichen
Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden auf der Grundlage von
Pauschalzuweisungen an die Kommunen erreichen“, betonte Landsberg.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Beigeordneter beim DStGB Norbert Portz
Telefon 0228-95962-20
www.dstgb.de
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53970

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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