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Städtetag und Gemeindebund für bessere Kinderbetreuung, aber: "Die 3,2 Milliarden Euro des Bundes kann man nicht zweimal für Langzeitarbeitslose und Kinderbetreuung ausgeben"

Berlin (ots)

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und
Gemeindebund halten den Ausbau der Kinderbetreuung für notwendig,
sehen die Finanzierung dafür anders als die Bundesfamilienministerin
bisher aber nicht als gesichert an. „Mehr Betreuungsangebote für
Kinder unter drei Jahren sind familienpolitisch sinnvoll. Die Städte
und Gemeinden werden den Ausbau gerne forcieren, wenn ihnen die dafür
nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dies ist
bisher jedoch nicht der Fall“, erklärten heute die
Hauptgeschäftsführer des Städtetages und des Gemeindebundes, Dr.
Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg. Sie appellierten vor der
Kabinettsklausur in Neuhardenberg an die Bundesregierung, den
Kommunen nicht per Gesetz neue Ausgabenpflichten für die
Kinderbetreuung aufzuerlegen, ohne eine eigenständige Finanzierung
dafür zu sichern. „Die 3,2 Milliarden Euro, mit denen sich der Bund
an der Finanzierung von Hartz IV beteiligt, müssen die Kommunen für
die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose aufwenden. Dieses Geld
kann man nicht zweimal ausgeben“, so Articus und Landsberg.
Zur Darstellung der Bundesfamilienministerin, mit der in Aussicht
gestellten Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro
durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sei
der Ausbau der Kinderbetreuung gesichert, stellten Städtetag und
Gemeindebund fest:
Erstens stehe die Entlastung der Kommunen mindestens solange noch
auf wackeligen Füßen, bis die Länder die volle Weitergabe ihrer
eigenen Entlastungen an ihre Kommunen gesetzlich gesichert haben. Die
3,2 Milliarden Euro des Bundes und die Revisionsklausel dienten fast
ausschließlich dem Ausgleich neuer Belastungen der Kommunen durch
Hartz IV.
Zweitens hätten sich alle drei kommunalen Spitzenverbände immer
wieder dagegen gewandt, dass der Bund mögliche Entlastungen durch
Hartz IV, die Teil einer Gemeindefinanzreform sein sollten, sofort
wieder für neue Ausgaben der Kommunen verplane.
Drittens sei der Ausbau der Kinderbetreuung nicht mit den von der
Bundesregierung genannten 1,5 Milliarden Euro zu finanzieren. Nach
übereinstimmenden Schätzungen des Städtetages und der Konferenz der
Landesjugendminister seien 2,5 Milliarden Euro erforderlich. Selbst
wenn die Länder ihre Entlastungen voll an die Kommunen weitergeben,
werde diese Summe jedoch nicht erreicht. Vor allem sei zu befürchten,
dass von der Gesamtentlastung aller Länder in Höhe von 2,25
Milliarden Euro die westdeutschen Länder insgesamt 1 Milliarde Euro
einbehalten, um die Ende 2003 beschlossenen Sondermittel zur
Umsetzung von Hartz IV für die ostdeutschen Länder zu finanzieren.
Zwischen der Finanzierung von Hartz IV und dem Ausbau der
Kinderbetreuung könne kein Zusammenhang hergestellt werden, so
Articus und Landsberg. Die Kommunen seien finanziell ausgeblutet und
hätten 2003 die Rekordsumme von über 16 Milliarden Euro an
kurzfristigen Kassenkrediten aufnehmen müssen, um überhaupt ihre
laufenden Aufgaben bezahlen zu können. „Vor diesem Hintergrund
benötigen die Städte ihre Entlastung aus Hartz IV dringend, um ihre
bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, gerade
auch im sozialen Bereich und in der Jugendhilfe. Viele Städte
bezahlen Sozialhilfe und den Betrieb von Kindergärten heute schon auf
Pump. Deshalb können sie unmöglich neue Belastungen in Milliardenhöhe
verkraften.“
Städtetag und Gemeindebund verwiesen darauf, dass die Kommunen in
eigener Verantwortung in der Vergangenheit immense Anstrengungen
unternommen hätten, um die Betreuungsangebote auch für Kinder unter
drei Jahren zu erweitern. Sie forderten die Bundesregierung auf,
außerhalb von Hartz IV Möglichkeiten der Finanzierung für einen
weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zu sichern. Beispielsweise würden
durch die demografische Entwicklung Mittel im Kindergartenbereich
frei, die für den Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren
gesichert werden sollten. Über entsprechende verlässliche
Zielvereinbarungen solle die Bundesregierung mit den Ländern
verhandeln.
Kontakt:
Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3
77 11-1 30
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Uwe Lübking, Sozialdezernent,
Tel.: 0 30/7 73 07-223
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53970

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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