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Berliner Morgenpost: Berlins Ruf ist angekratzt
Kommentar von Daniel Weidmann zur Karlsruher Entscheidung

Berlin (ots)

Wieder einmal grüßt das verfassungsrechtliche Murmeltier: Richterinnen und Richter in roten Roben urteilten in Karlsruhe über ei­nen Beschluss der Ampel-Regierung, den die Union angefochten hatte. Nach dem Stopp des Heizungsgesetzes und dem verfassungswidrigen Haushalt stand das Herz unserer Demokratie auf der Tagesordnung: freie und geheime Wahlen.

Diese scheiterten im September 2021 in Berlin kolossal. Nicht nur waren die Hauptstädter zur Abgabe von gleich sechs Stimmen auf unterschiedlichen Zetteln aufgerufen. Dank des Marathons, der zeitgleich in der Stadt ausgetragen wurde, und auch wegen der mangelhaften Vorbereitung bildeten sich lange Schlangen vor den Wahllokalen. Viele hatten letztlich deutlich länger als 18 Uhr geöffnet.

Schuld daran trägt ausnahmsweise nicht die Ampel-Regierung, obwohl auch sie mit dem Feuer spielte: Sie stimmte lediglich einer Teilwiederholung der Bundestagswahl zu, während Berlin die Landtagswahl im gesamten Stadtgebiet wiederholte. Doch das Verfassungsgericht bestätigte die Ampel-Entscheidung überwiegend. Die Richter fügten nur 31 weitere Wahlbezirke hinzu, in denen neu ab­ge­stimmt werden muss. Die Auswirkungen auf den Bund dürften überschaubar sein.

Der Buhmann ist in diesem Fall das Land Berlin. Zwar ist ein großer Teil der damaligen Entscheidungsträger nicht mehr im Amt. Dennoch bestätigte ein Gericht zum zweiten Mal, dass die Hauptstadt nicht imstande war, demokratische Wahlen auszurichten. Das Image Berlins wird bundesweit oft belächelt. Der eine oder andere Berliner wird sich mit seiner unperfekten Stadt sogar identifizieren. Doch nach diesem Urteil gilt es jetzt, den Ruf als Weltstadt wiederherzustellen.

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