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BERLINER MORGENPOST: Unbefriedigende Lösung - Kommentar von Michael Mielke

Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Berliner Schwurgerichts gegen die beiden Todes-Raser aufgehoben. Das bedeutet nicht, dass tödliches Rasen nicht als Mord gewertet werden kann. Moniert wurde von den Richtern in Karlsruhe, dass die Moabiter Schwurgerichtskammer ihr Urteil nicht exakt begründete.

Ist es nun eine Klatsche für die Berliner Richter? Wohl kaum. Ihr Urteil wurde bundesweit an Gerichten und Universitäten heftig diskutiert. Es gab ein Pro und Kontra renommierter Rechtsgelehrter. Und wenn ein Fehler in einer schriftlichen Urteilsbegründung gefunden werden sollen, dann werden sie auch gefunden.

Vielleicht muss die Entscheidung des BGH auch in dem Kontext gesehen werden, dass der Bundestag Ende Juli 2017 ein Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedete. Sie sind keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand. Bei schweren Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Dieses Gesetz konnte jedoch nicht rückwirkend auf die Kudamm-Raser angewendet werden.

Andererseits ist dieser Fall geradezu ein Paradebeispiel für das neue Gesetz. So wird es aus Sicht vieler, vor allem des Sohnes des Todesopfers, wohl zu einer sehr unbefriedigenden Lösung kommen: Eine andere Moabiter Strafkammer wird den Fall neu verhandeln und am Ende ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung fällen: Höchststrafe sind hier maximal fünf Jahre.

Der ganze Kommentar im Internet unter: www.morgenpost.de/213589477

Pressekontakt:

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Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

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