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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Paritätischer Wohlfahrtsverband mahnt: Arbeitslose bei Elterngeld nicht aus den Augen verlieren

Berlin (ots)

Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld
darf nicht zu Lasten von Arbeitslosen und Sozialhilfebeziehern gehen.
Dies fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der
heutigen Vorlage des Familienberichts durch Familienministerin Renate
Schmidt.  Beim vorgesehenen Elterngeld-Mindestbetrag von 750 Euro
müsse zwingend ein Freibetrag für Bezieher von Arbeitslosengeld II
und Sozialhilfe in Höhe von 300 Euro eingeplant werden, betont der
Verband. Andernfalls hätte dies gravierende finanzielle Einbußen für
die Betroffenen zur Folge.
Die Familienministerin will das Erziehungsgeld zu einem
einjährigen Elterngeld umwandeln, das sich am bisherigen Einkommen
der Eltern orientiert. Es soll etwa zwei Drittel des Einkommens des
Elternteils betragen, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht. Während
hier eine Obergrenze von 1.800 Euro geplant ist, soll es für
arbeitslose Eltern einen Sockelbetrag von 750 Euro geben.
Nach Modellrechnungen des DPWV hätte beispielsweise ein
arbeitsloses Ehepaar mit einem Kleinkind und einem fünfjährigen Kind
bei Anrechnung des Elterngeldes unter dem Strich etwa 300 Euro (rund
16 Prozent) weniger als derzeit. "Eine solche
Gewinn-Verlust-Situation muss unbedingt ausgeschlossen werden, wenn
die soziale Schieflage in Deutschland nicht noch weiter verschärft
werden soll", sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
DPWV.
Der Verband spricht sich zudem dafür aus, arbeitslosen Vätern und
Müttern das Elterngeld für zwei Jahre zu gewähren - wie das jetzige
Erziehungsgeld. "Andernfalls würden Arbeitslose das Elterngeld gut
verdienender Akademiker finanzieren", mahnt Schneider.
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302
oder Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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