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Fahrgemeinschaften: Auch beim Mitfahren im fremden Auto gut versichert

Köln (ots)

Fahrgemeinschaften werden immer beliebter. Ob für den
Weg zur Arbeit, den Besuch bei Freunden und Verwandten oder einen 
Ausflug am Wochenende. Das gemeinsame Fahren spart nicht nur Geld, 
sondern schont auch die Umwelt und sorgt für Unterhaltung auf langen 
Strecken.
Bei der Suche nach der passenden Fahrgemeinschaft helfen 
zahlreiche Mitfahr- und Pendlerzentralen. Dort können die Nutzer 
Mitfahrangbote und -gesuche einstellen. Allein bei 
www.mitfahrzentrale.de, dem nach eigenen Angaben größten Anbieter 
Europas, sind deutschlandweit zur Zeit etwa 1.000.000 Nutzer 
registriert. Noch vor fünf Jahren waren es 300.000. Unter ihnen 
finden sich nicht nur Studenten und Berufsanfänger, sondern auch 
Fahrer bis zum Alter von etwa 60 Jahren. Monatlich stellen sie 
180.000 bis 200.000 Angebote und Gesuche auf der Seite ein. In Zeiten
hoher Spritpreise wird diese Möglichkeit des Geldsparens immer 
attraktiver. Doch was passiert, wenn die gesellige Fahrt in einem 
Unfall endet?
"Andere Leute im Auto mitzunehmen, ist unkompliziert", sagt 
Heinrich Klein, bei AXA verantwortlich für den Bereich 
Kraftfahrzeug-Schaden. In jedem Fall tritt eine 
Haftpflichtversicherung für den Schaden ein: Entweder die des 
Fahrers, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat oder die des 
Unfallgegners, wenn dieser für den Unfall verantwortlich ist. Der 
Fahrer muss bei einem Unfall also nicht selbst in die Tasche greifen,
um seine Mitfahrer zu entschädigen. Gleichzeitig brauchen die 
Mitfahrer keine Angst zu haben, dass sie leer ausgehen.
Als zusätzliche Sicherheit für den Fahrer können die Mitfahrenden 
vor der Fahrt eine Haftungsbeschränkungserklärung unterschreiben. 
Damit bestätigen sie, dass sie auf den Ersatz von kleinen 
Unfallschäden verzichten, die durch leichte Fahrlässigkeit des 
Fahrers entstanden sind. Dies umfasst jedoch nicht die Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit der Mitfahrer. "Bei solchen Schäden 
haben die Mitfahrer trotz einer Haftungsbeschränkungserklärung 
Anspruch auf Schadensersatz", erklärt AXA-Experte Heinrich Klein.
Auch das Ziel der Fahrt ist für die Haftung prinzipiell egal. Geht
die Fahrt zum Arbeitsplatz oder von dort zurück nach Hause, steht sie
zusätzlich noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Heilbehandlungskosten bis hin zu Renten bei Dauerschäden, die aus 
einer Unfallverletzung entstehen können, bezahlt die 
Berufsgenossenschaft.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell

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