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BVMed Bundesverband Medizintechnologie

BVMed-Klarstellung zu den Regelungen der Gesundheitsreform: "Verbandmittel können auch weiterhin verordnet werden"

Berlin (ots)

Verbandmittel können auch nach den neuen Regelungen
der Gesundheitsreform weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Sie fallen nicht unter
die Regelung, nach der rezeptfreie bzw. nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel für Patienten über 12 Jahren
nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Darauf  hat der
Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, heute in Berlin hingewiesen.
Rückmeldungen von Ärzten und Apotheken seit dem 1. Januar 2004
zeigen, dass die Arzneimittelregelung fälschlicherweise auch auf
Verbandmittel angewendet wird. Manche Arztcomputersysteme geben bei
Verbandmitteln sogar den Hinweis: "nicht apothekenpflichtiges
Präparat, welches nicht mehr auf einem Kassenrezept verordnet werden
darf."  Das führt bei Ärzten und Apothekern zu Verunsicherungen.
Hierzu stellt der BVMed klar: "Verbandmittel sind keine
Arzneimittel, sondern Medizinprodukte. Medizinprodukte bleiben auch
nach den neuen Regelungen der Gesundheitsreform  weiterhin
verordnungsfähig. Dies umfasst beispielsweise auch moderne
Wundversorgungsprodukte wie Hydrokolloidverbände, Hydrogele und
Alginate, denn hierbei handelt es sich um Medizinprodukte und nicht
um Arzneimittel."
Um diese klarstellenden Informationen so schnell wie möglich an
die Ärzte- und Apothekerschaft weiterzugeben und die Verunsicherungen
zu beseitigen, hat der BVMed eine Informationsoffensive gestartet, so
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Pressekontakt:

Manfred Beeres M.A.
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie
Reinhardtstr. 29 b
10117 Berlin
Tel.: (030) 246 255-20
Fax: (030) 246 255-99
E-mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de

Original-Content von: BVMed Bundesverband Medizintechnologie, übermittelt durch news aktuell

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