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Führerschein: Fahren mit Medikamenten und wer entscheidet über die Fahrtüchtigkeit?

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Baierbrunn (ots)

Anmoderation: Wer entscheidet eigentlich über meine Fahrtüchtigkeit, wenn ich zum Beispiel Medikamente einnehme oder schon älter bin und mit dem Auto unterwegs sein will? Für viele von uns eine entscheidende Frage. Marco Chwalek berichtet:

Sprecher: Es gibt kein Gesetz, das ausdrücklich Arzneimittel im Straßenverkehr verbietet. Ehrlich? Darf man Auto fahren, wenn man Medikamente eingenommen hat? Das haben wir Chefredakteurin Claudia Röttger, vom Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" gefragt:

O-Ton Claudia Röttger: 25 Sekunden

"Wenn das Mittel irgendwelche Symptome verursacht, die die Fahrsicherheit einschränken, dann muss man das Auto unbedingt stehen lassen. Das gilt vor allem für Arzneimittel mit berauschenden Substanzen, wie zum Beispiel Cannabisarzneien oder Schmerzmittel mit Morphin, aber auch für bestimmte Augentropfen. Und ob und wann man auch mit Medikamenten wieder fahren kann, das entscheidet aber die Ärztin oder der Arzt."

Sprecher: Was passiert, wenn man nicht einsichtig ist und trotzdem fährt?

O-Ton Claudia Röttger: 18 Sekunden

"Ganz klar, dann macht man sich strafbar und das bedeutet, dass eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe droht. Grundsätzlich sind wir aber alle für unsere Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich. Wir dürfen also nur fahren, wenn wir keine Einschränkungen haben und uns wirklich sicher sind, dass wir fahrtüchtig sind."

Sprecher: Wer kann beurteilen, ob man grundsätzlich noch fahrtüchtig ist oder besser den Führerschein abgeben sollte?

O-Ton Claudia Röttger: 23 Sekunden

"Ein wichtiger Hinweis ist, wenn die Ehepartnerin oder ein Freund nicht mehr bei einem mitfahren möchte. Dann sollte man sich tatsächlich kritisch hinterfragen, ob man noch selber Auto fahren sollte. Am besten fragt man auch mal die Ärztin oder den Arzt, wie fit man noch ist. Man kann auch beim ADAC und beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat Tests machen, ob man noch fahrtüchtig ist."

Abmoderation: Eine Ärztin oder ein Arzt können und dürfen den Führerschein nicht entziehen. Wenn man allerdings uneinsichtig ist, dürfen sie im Einzelfall die Behörde informieren, weil es dabei ja auch um die Gefährdung anderer geht, berichtet der "Senioren Ratgeber".

Pressekontakt:

Viele weitere interessante Gesundheitsnews gibt es unter
www.senioren-ratgeber.de

Pressekontakt
Katharina Neff-Neudert
Unternehmenskommunikation
Tel. +49(0)89 - 744 33 360
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de

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