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Kolping fordert umfassende Rentenreform

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Kolping fordert umfassende Rentenreform

Die Vorschläge der Rentenkommission enthalten nach Auffassung von Kolping Deutschland einige gute Ansätze. Grundsätzlich mangelt es aber an einem ganzheitlichen Konzept für eine tiefgreifende Reform und eine garantierte Mindestrente für alle. Kritisch werden auch Ideen zur Beschneidung der sozialen Selbstverwaltung gesehen. Weitere Reformdebatten sollten unter Einbindung der Zivilgesellschaft stattfinden.

Köln, 23. Juni 2026

„Die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 2031 hinaus begrüßen wir ausdrücklich“, betont die Kolping-Bundesvorsitzende Klaudia Rudersdorf. Angesichts einer deutlich gestiegenen Lebenserwartung sei es folgerichtig, wenn ein Teil der gewonnenen Lebenszeit mit einer längeren Erwerbsphase einhergeht. Dadurch würden jüngere Generationen bei der Finanzierung des Rentensystems entlastet. Voraussetzung seien allerdings entsprechend gute Bedingungen in der Arbeitswelt, genauso wie verbesserte Rahmenbedingungen für einen vorgezogenen Renteneintritt bei körperlich und mental belastenden Tätigkeiten.

Begrüßt wird auch der Vorschlag, den Versichertenkreis in der gesetzlichen Rentenversicherung um Selbstständige zu erweitern. Damit habe die Rentenkommission ein Anliegen aufgegriffen, das Kolping schon lange einfordert, wie Rudersdorf betont. Mit Blick auf Beamt*innen wünscht sich die Kommission zwar ebenfalls eine Einbeziehung, macht aber zugleich verfassungsrechtliche Bedenken geltend. „Aus Gründen der Fairness sollte die Politik hier greifbare Lösungen finden.“

Auch die Einbeziehung kapitalgedeckter Elemente nach Vorbild der schwedischen Prämienrente deckt sich mit Überlegungen von Kolping. Dies könnte langfristig Druck vom umlagefinanzierten Generationenvertrag nehmen und zugleich die persönlichen Renten steigern. Auf die kurz- und mittelfristige Entwicklung der Renten – insbesondere mit Blick auf die Verringerung von Altersarmut – hat dies allerdings keine Auswirkung. Die Aufsicht über einen solchen staatlich verwalteten Kapitalstock sollte aus Sicht von Kolping den Versicherten obliegen und durch die Organe der sozialen Selbstverwaltung wahrgenommen werden.

Die Rentenkommission war im vergangenen Jahr mit dem Ziel eingesetzt worden, Vorschläge für eine umfassende Reform der Alterssicherung zu erarbeiten. Der Abschlussbericht wurde der Bundesregierung am Dienstag offiziell überreicht. Trotz einzelner guter Ansätze seien die Reformüberlegungen im Großen und Ganzen jedoch nicht weitgehend genug, wie Rudersdorf erklärt. „Eine gelungene Reform muss die beiden zentralen Herausforderungen – zunehmende Altersarmut und abnehmende Generationengerechtigkeit – im Blick haben und eine ganzheitliche Lösung erarbeiten.“

Um dem Problem der größer werdenden Altersarmut Herr zu werden, brauche es eine flächendeckende Mindestrente. Damit würde auch den finanziellen Nöten vieler Rentnerinnen Rechnung getragen. Aktuell liegen die durchschnittlichen Altersbezüge einer Rentnerin bei knapp 1.000 Euro pro Monat. Dies ist häufig das Ergebnis lückenhafter Erwerbsverläufe und langer Phasen von Teilzeitarbeit aufgrund von Kindererziehung und familiärer Pflege. „Ein starres Festhalten am Äquivalenzprinzip, nach dem sich die spätere Rente weitestgehend an Dauer und Höhe der gezahlten Beiträge bemisst, ist weder zeitgemäß noch zukunftsfähig“, betont Rudersdorf. Familiäres und gesellschaftliches Engagement würden im bestehenden Rentensystem kaum gewürdigt. Daran änderten auch die ständigen Debatten zur Stabilisierung des Rentenniveaus wenig.

Kolping plädiert daher für die Einführung einer garantierten Alterssicherung. Diese sieht eine Mindestrente in Höhe des sächlichen Existenzminimums von etwa 1.000 Euro pro Monat vor. Leistungsbezogene Ansprüche aus der gesetzlichen Rente würden darauf aufbauen.

Für den weiteren Beratungsverlauf fordert Klaudia Ruderdorf eine Einbindung der Zivilgesellschaft: „Als Sozialverband und anerkannte Arbeitnehmerorganisation steht Kolping mit seiner Fachexpertise für einen intensiven Austausch bereit.“ Gemeinsam mit seinen Partnerverbänden stellt Kolping bundesweit mehr als 250 ehrenamtlich engagierte Versichertenberater*innen, die in Fragen von Kontenklärung und Renteneintritt beraten. Daneben wirken Engagierte von Kolping ehrenamtlich in den Vorständen und Vertreterversammlungen der Rentenversicherung mit und üben auf diesem Weg Aufsichtsfunktion aus. Dass die bestehende Form der sozialen Selbstverwaltung nach Vorstellungen der Rentenkommission beschnitten werden soll, wird von Kolping ausdrücklich abgelehnt. „Die soziale Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie, durch welche die Versicherten gemeinsam mit den Arbeitgebenden die strategische Steuerung der Rentenversicherung verantworten“, betont Rudersdorf.

Insgesamt kommt die Kolping-Bundesvorsitzende zu dem Schluss: „Es braucht Mut und Entschlossenheit, um das System der Alterssicherung zukunftssicher zu machen“, mahnt Rudersdorf. Zugleich sollten die politisch Verantwortlichen nicht in Panik verfallen und überstürzt handeln. „Gründlichkeit geht vor Zeitdruck.“ Denn eine so umfassende Reform dürfe keinesfalls den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. „Eine Rentenreform, die unsere Gesellschaft in einer ohnehin polarisierten Zeit weiter spaltet, wäre fatal.“ Deshalb sollte die weitere Debatte auf breiter Basis unter Einbeziehung von Sozialverbänden und Sozialpartnern stattfinden.

Kolping Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit rund 200.000 Mitgliedern, davon etwa 34.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. In seinen Einrichtungen und Unternehmen sind rund 10.000 Mitarbeitende beschäftigt. Kolping Deutschland ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.

Pressestelle

Kolping Deutschland
Christoph Nösser, Pressesprecher
St-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Tel. 0221-20701-110
E-Mail: christoph.noesser@kolping.de
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