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Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG

EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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25.03.2020

           SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
                                    Ternitz
                         FN 102999 w, ISIN AT0000946652

                 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Aufgrund der zuletzt von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur
Vermeidung der weiteren Ausbreitung von COVID-19, wissen wir am heutigen Tag
noch nicht, ob wir die Hauptversammlung am 23. April 2020 abhalten können.

Gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG wurde das Bundesministerium für Justiz ermächtigt,
durch Verordnung nähere Regelungen auch für die Abhaltung von Hauptversammlungen
von Aktiengesellschaften zu treffen. Am heutigen Tag ist uns diese Verordnung
gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG nicht bekannt.

Der Vorstand hofft, am 23. April 2020, wie im Finanzkalender angekündigt, die
ordentliche Hauptversammlung durchführen zu können.

Bitte beachten Sie, dass Gäste aus heutiger Sicht nicht zugelassen werden
können.

Von einem Buffet im Anschluss an die Veranstaltung wird Abstand genommen.

In jedem Fall empfehlen wir den Aktionärinnen und Aktionären der SCHOELLER-
BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT AG schon heute anstelle einer persönlichen
Teilnahme in der Hauptversammlung der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu
erteilen. Diesbezüglich verweisen wir auf die detaillierten Informationen in
Abschnitt IV dieser Einberufung.

Der Vorstand der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT AG behält sich jedoch
ausdrücklich vor, die Hauptversammlung auch kurzfristig abzusagen, sollte dies
aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein.


Der Vorstand



Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
am

                 Donnerstag, dem 23. April 2020, um 10:00 Uhr,

in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 ("Stadthalle").

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß
IFRS samt Konzernanhang und Konzernlagebericht samt nichtfinanzieller Erklärung,
des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31. Dezember 2019
sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2019 ausgewiesenen Bilanzgewinnes

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020

6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für
die Bezüge der Mitglieder des Vorstands

7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für
die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

8. Beschlussfassung über
i) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG,

ii) die Ermächtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen und
dadurch das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen,

iii) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies auch unter
Ausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre,

iv) all dies (Punkt i) bis iii) unter Widerruf der in der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 24. April 2018 zum 8. Punkt der Tagesordnung beschlossenen
Ermächtigung des Vorstands


II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2020 auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/
hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zugänglich:


* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich nichtfinanzieller
  Erklärung,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2019;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,
* Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
  EQUIPMENT Aktiengesellschaft
* Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
  EQUIPMENT Aktiengesellschaft
* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153
  Abs 4 AktG zu TOP 8 - Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft,
  - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
  - Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  - vollständiger Text dieser Einberufung.


III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13.
April 2020 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
20. April 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss.

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 14 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 65
Per E-Mail  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at [anmeldung.sbo@hauptversammlung.at]
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
  und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
  wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000946652,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. April 2020
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.

Identitätsnachweis

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behält sich das Recht
vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen.
Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:

Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 65
Per E-Mail  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at [anmeldung.sbo@hauptversammlung.at]
(Vollmachten bitte im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 22. April 2020, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://
www.sbo.at/hauptversammlung] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen pro
Depotbestätigung maximal eine Person (ein Aktionär oder ein Bevollmächtigter)
zugelassen werden kann.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden COVID-19-Maßnahmen
steht den Aktionären als besonderes Service ein Rechtsanwalt der Kanzlei
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Karlsplatz 3/1, 1010 Wien als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung.: hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/
hauptversammlung] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt
Mag. Ewald Oberhammer, Telefon +43 1 5033000, Telefax +43 1 5033000 33, oder E-
Mail-Adresse  stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at
[stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at]. Auf diese Weise können dem unabhängigen
Stimmrechtsvertreter auch Fragen übermittelt werden, die dieser in der
Hauptversammlung im Rahmen des Auskunftsrechts der Aktionäre an die Gesellschaft
richten wird.


V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 2. April 2020 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 2630 Ternitz,
Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, zugeht. Jedem so bean­tragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begrün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 14. April 2020 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)2630
315501oder an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per
E-Mail an  m.scheiber@sbo.co.at [m.scheiber@sbo.co.at] zugeht, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail 
anm.scheiber@sbo.co.at [m.scheiber@sbo.co.at] übermittelt wer­den.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Information auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zugänglich.

6. Information zum Datenschutz der Aktionäre

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Vorbereitung, Durchführung, Nachbearbeitung sowie für die Teilnahme von
Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6
(1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken,
Zählservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder
umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten
der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
compliance@sbo.co.at [compliance@sbo.co.at] oder über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Group Compliance Management
2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630 315 - 0

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
www.sbo.at/privacypolicy [http://www.sbo.at/privacypolicy] zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 16.000.000,-- und ist zerlegt in 16.000.000 auf Inhaber
lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,--. Die
Gesellschaft hält 44.697 eigene Aktien zum Stichtag 20. März 2020. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.955.303.


Ternitz, im März 2020. Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630 315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail:  a.boecskoer@sbo.co.at

Ildiko Füredi-Kolarik
Metrum Communications GmbH
Tel: +43 1 504 69 87 DW 351
E-Mail:  i.fueredi@metrum.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
             Hauptstrasse 2
             A-2630 Ternitz
Telefon:     02630/315110
FAX:         02630/315101
Email:        sboe@sbo.co.at
WWW:         http://www.sbo.at
ISIN:        AT0000946652
Indizes:     ATX, WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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