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AOK Baden-Württemberg

Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz gefährdet gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg
Hoher Mittelabfluss aus Baden-Württemberg droht

Stuttgart (ots)

Die AOK Baden-Württemberg als größte Krankenkasse im Südwesten wendet sich entschieden gegen den Entwurf des sogenannten Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG), welches heute (09.10.2019) das Bundeskabinett beschloss. "Mit der sogenannten Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich gefährdet der Bundesgesundheitsminister massiv die bundesweite Spitzenposition der gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, heute in Stuttgart. Die Regionalkomponente droht der deutschlandweit beispielhaften Gesundheitsversorgung im Land den Boden zu entziehen. "Die Leidtragenden wären schnell die Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg."

Anders als ihr Name suggeriert, würde die Regionalkomponente insbesondere Geld aus ländlichen Regionen auch aus Baden-Württemberg in Ballungsräume transferieren, obwohl es dort bereits heute eine Überversorgung und überdurchschnittlich hohe Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Dazu AOK-Chef Hermann: "Diese sogenannte Regionalkomponente ist eine Sackgasse - sie ist ein Förderprogramm für ineffiziente Versorgungsstrukturen und müsste eher das Etikett 'Metropolenzuschlag' tragen."

Die Versorgungsstrukturen, die wie in Baden-Württemberg konsequent an Effizienz und Patientenorientierung ausgerichtet seien, würden dagegen für ihre vorbildliche Struktur abgestraft. In der Folge würde die viel zu oft verkrustete Überversorgung in großen Städten zementiert und stattdessen Investitionsneigungen in benachteiligten Regionen zur Sicherstellung einer adäquaten Versorgung nachhaltig zurückgehen. Ein solcher Rückzug aus der Fläche lässt sich heute bei den bundesweit uniform tätigen Krankenkassen seit längerem beobachten.

"Wenn der Bundesgesundheitsminister seinen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse darin sieht, die gesundheitliche Versorgungsqualität deutschlandweit zu nivellieren, leistet dieser Gesetzentwurf fraglos seinen Teil dazu", so Hermann weiter. "Kommt das Gesetz, steht zu befürchten, dass die Versicherten und die Unternehmen in Baden-Württemberg ineffiziente Versorgungsstrukturen in anderen Teilen der Republik mit rund 500 Millionen Euro jährlich subventionieren müssen. Das ist Geld, das für die Gesundheitsversorgung hierzulande dann fehlt."

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Presselstr. 19
70191 Stuttgart
Telefon 0711 2593 - 229
Telefax 0711 2593 - 100
E-Mail presse@bw.aok.de
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