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EnWG: Weichen stellen für Beschleunigung bei Netzanschlüssen und Energy Sharing

EnWG: Weichen stellen für Beschleunigung bei Netzanschlüssen und Energy Sharing

Berlin, 15. Oktober 2025: Heute berät der Bundestagsausschuss Wirtschaft und Energie in öffentlicher Anhörung die neue Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der BEE mahnt für die EnWG-Novelle zentrale Verbesserungen bei Netzanschlussverfahren und beim Energy Sharing an.

BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm: „Die Netzanschlussverfahren müssen beschleunigt werden. Ein zentraler Hebel dafür ist die Standardisierung bei Anforderungen für Ausstattung und Hardware bei den Netzbetreibern. Es ist weder pragmatisch noch dem Ausbau zuträglich, dass hier jeder Netzbetreiber eigene Anforderungen stellt. Eine Standardisierung würde nicht nur die Verfahren merklich vereinfachen, sie würde über die dann bestehende Skalierbarkeit von Komponenten einen Markt vergrößern und auch Kosten senken. Diese Chance sollte genutzt werden.“

Darüber hinaus plädiert der Bundesverband für eine echte, flächendeckende Digitalisierung der Internetplattformen der Netzbetreiber. „Eigentlich sind die Netzbetreiber schon heute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Plattformen umfassend zu digitalisieren. Leider gibt es hier aber ein klares Umsetzungsdefizit“, so Axthelm. „Durch eine Digitalisierung der Plattformen gäbe es nicht nur echte Transparenz über die Netzzustände, sondern auch über deren tatsächliche Kapazitäten. Auch das würde den Netzanschluss beschleunigen. Diese Punkte wurden so auch im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen (BraBeNa) herausgearbeitet. Sie müssen jetzt umgesetzt werden.“

Auch beim Energy Sharing sieht der BEE Nachbesserungsbedarf. Axthelm: „Dass die Bundesregierung frühzeitig die europäischen Vorgaben zur Förderung des Energy Sharings adressiert, begrüßen wir ausdrücklich. Bei der Ausgestaltung sehen wir allerdings noch Korrekturbedarf. So wie aktuell angedacht, ist Energy Sharing nicht für alle Endverbraucher sinnvoll umzusetzen. Maßgeblich für die Teilnahme am Energy Sharing sollte ein Radius um die jeweilige Erzeugungsanlage sein, nicht eine Aufteilung nach Bilanz- oder Netzgebieten, denn wer eine EE-Anlage in seinem direktem Umfeld und Sichtfeld hat, sollte ihre Energie auch nutzen können - egal, wie Gebiete zugeschnitten sind. Energy Sharing ist ein wichtiger Beitrag zur Akteursvielfalt und zur aktiven Teilhabe an der Energiewende. Es steigert somit auch die regionale Wertschöpfung. Hier gilt es jetzt entsprechend nachzusteuern und alle alltäglichen Situationen der gemeinsamen Energienutzung gleichermaßen zu berücksichtigen."

Die BEE-Stellungnahme zum EnWG finden Sie hier.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
 presse@bee-ev.de
Tel: 030 212341 - 253 & 0151 20363542
Fax: 030 212341 - 410
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