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foodwatch deckt illegalen Export von Rinder-Tiermehl mit potentiellem BSE-Risiko nach Malaysia auf

Berlin (ots)

Tiermehl aus Rinderabfällen der EU-Kategorie 2, das nach europäischem Recht keinesfalls exportiert oder an Tiere verfüttert werden darf, wird von Deutschland nach Malaysia geliefert. Dort ist es für die Fütterung an landwirtschaftliche Nutztiere bestimmt. Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat den Handelsweg von 500 Tonnen Tiermehl von der Tierkörperbeseitungsanlage in Hardheim (Baden-Württemberg) über Antwerpen nach Georgetown in Malaysia vor Ort verfolgt und dokumentiert. Der Exporteur, die "SubsTrade GmbH", hatte das Material falsch als "mineralisches oder chemisches Düngemittel" deklariert. Als Zwischenhändler diente die Futtermittelfirma "Allgreen Nutrition Pte Ltd" in Singapur. Deutsche Behörden haben die falsche Deklaration nicht überprüft.

Das Kategorie-2-Material stammt von kranken und verendeten Rindern. Es darf innerhalb der Europäischen Union höchstens als Düngemittel verwendet werden, aber weder verfüttert noch exportiert werden. "Wenn Tiermehl mit potentiellem BSE-Risiko illegal exportiert wird, besteht die Gefahr, dass mit diesem Tiermehl hergestelltes Fleisch in Asien oder Europa auf den Tellern landet", kritisiert Matthias Wolfschmidt von foodwatch. Bei dem nach Malaysia exportierten Tiermehl handelt es sich nach einer unabhängigen Laboranalyse im Auftrag von foodwatch um Material von Rindern. Malaysia zählt laut EU zu den Ländern, in denen nicht vorausgesetzt werden kann, dass ausreichende Sicherheitsmaßnahmen gegen BSE existieren.

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hatte noch im April 2007 versichert, Kategorie-2-Material werde "unter strengen Sicherheitsvorkehrungen behandelt und beseitigt". Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch: "Herr Seehofer beschönigt die Situation und täuscht damit die Verbraucher. Selbst Tiermehl mit potentiellem BSE-Risiko wird innerhalb und außerhalb der EU ungehindert und unkontrolliert gehandelt. Die deutschen Behörden versagen dabei, das absolute Verfütterungsverbot von Rindertiermehl durchzusetzen."

Redaktioneller Hinweis:

Weitere Informationen und Original-Dokumente des Handels finden Sie unter http://foodwatch.de/e10/e5885/e6146/e15824/

Pressekontakt:

foodwatch e. V.
Andreas Eickelkamp
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76-19
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76-26
Brunnenstr. 181, 10119 Berlin
Internet: www.foodwatch.de

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