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Finanzinstitute mit Defiziten beim Verbraucherschutz im Internet

Hamburg (ots)

Nicht alle Finanzdienstleister nehmen den
Verbraucher- und Datenschutz beim E-Commerce ernst. Jedes dritte
Institut erfüllt nicht die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der
Verbraucher. Einziger Lichtblick: Alle untersuchten Sparkassen sind
in Sachen Verbraucherschutz auf dem Laufenden. Nachholbedarf gibt es
auch beim Umgang mit vertraulichen Kundendaten im Internet. Ebenfalls
ein Drittel der Banken und Versicherungen informiert seine Kunden
nicht über die Verwendung der persönlichen Daten. Zu diesen
Ergebnissen kommt die Studie "E-Commerce der Finanzdienstleister III"
von Mummert Consulting.
Kommt es online zum Vertragsschluss, greifen auch im Internet
Gesetze. Der Kunde muss beispielsweise die allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) schnell und einfach einsehen können. Zwei
Drittel der Kreditinstitute leisten dieses. Die Sparkassen und
Bausparkassen gehen mit gutem Beispiel voran: Alle bieten einen
einfachen Zugriff auf die AGB an. Anders sieht es bei den zwölf
getesteten Privatbanken aus. Nur bei einem Unternehmen finden sich
die AGB im Netz. Der Grund: Die Privatbanken sehen das Internet eher
als Marketing- denn als Verkaufsplattform. Bei den Versicherungen
sucht man ebenfalls häufig vergebens. Nur knapp die Hälfte der
Assekuranzen hält die allgemeinen Versicherungsbedingungen auch
online bereit. Immerhin 86 Prozent der Direktversicherer liefern die
nötigen Informationen.
Finanzdienstleister arbeiten mit sensiblen Kundendaten. Auf den
Datenschutz sollte daher Verlass sein. Doch die Ergebnisse der
aktuellen Studie machen deutlich: Am Datenschutz muss bei einigen
Instituten noch gearbeitet werden. Zwei Drittel der Probanden
informierten zwar über den Zweck der Datenspeicherung. Informationen
über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Speicherung gibt aber
lediglich jede dritte Bank und Versicherung. Das Gesetz schreibt vor:
Kommt es im Internet zum Vertragsschluss, muss der Kunde der
Datenspeicherung bewusst zustimmen. Zwei von drei Unternehmen setzen
diese Vorgabe nicht korrekt um. Sind die Daten erst gespeichert, wird
auch die Kontrolle schwierig. Nur jedes vierte Unternehmen bietet
eine Anzeige der gespeicherten Kundendaten an.
Verbraucherschutz ist auch im Internet Pflicht. So müssen
Finanzdienstleister, die elektronische Geschäfte anbieten,
beispielsweise eine Anbieterkennzeichnung bereitstellen. Das Ziel:
Für den Kunden soll transparent sein, wer sein Vertragspartner ist.
88 Prozent erfüllten diese Vorgabe. Doch nur bei 63 Prozent der
geprüften Unternehmen entsprach die Kennzeichnung auch inhaltlich den
gesetzlichen Bestimmungen. Besonders auffallend: Nur jeder dritte
Direktversicherer hält sich an die gesetzlichen Vorschriften. Dabei
drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Auch hier glänzen
die untersuchten Sparkassen: Alle erfüllen die Anforderungen beim
Verbraucherschutz.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Mummert Consulting AG, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Jörg Forthmann, Tel.: 040/227 03-7787.
Die Presselounge von Mummert Consulting finden Sie im Internet unter
www.mummert-consulting.de.

Original-Content von: Sopra Steria SE, übermittelt durch news aktuell

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