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Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

DFV: Arbeitsunfälle ohne Praxisgebühr

Berlin (ots)

Feuerwehrleute bleiben nach Arbeitsunfällen und bei
arbeitsmedizinischen Untersuchungen wie der G 26 von der so genannten
Praxisgebühr von zehn Euro verschont. Das stellt Michael Riggert,
Vorsitzender des Fachausschusses Sozialwesen im Deutschen
Feuerwehrverband (DFV), klar.
Riggert: „Zu der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen
Gesundheitsreform bestehen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehrleute
vielfach Unklarheiten über die Zuzahlungen bei Arznei- und
Heilmitteln und die Zahlung der so genannten Praxisgebühr. Das belegt
die Vielzahl der Anfragen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist von
der Rechtsänderung aber nicht betroffen.“
Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation nach
Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten über die gesetzliche
Unfallversicherung abgedeckt ist, müssen die „Praxisgebühr“ nicht
zahlen. Das gilt auch bei G 26-Untersuchungen, soweit die Kommune als
Träger des Brandschutzes Kostenträger der Maßnahme ist. Auch brauchen
Feuerwehrangehörige nach wie vor keine Zuzahlungen für Arzneimittel
und Heilmittel zu leisten, sofern die Verordnung zur Behandlung nach
einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausgestellt wurde.
Der DFV-Sozialexperte: „Nach wie vor rechnet der behandelnde Arzt
seine Gebühren direkt mit dem regional zuständigen Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung ab, also der Feuerwehr-Unfallkasse,
der Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherung. Wichtig ist
jedoch, dass sich Betroffene nach einem Arbeitsunfall zunächst an
einen Durchgangsarzt wenden! Der nächst gelegene Durchgangsarzt kann
beim zuständigen Unfallversicherungsträger erfragt werden“, erläutert
Riggert.
ots-Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=50093

Rückfragen bitte an:

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Email: dfv.berlin@dfv.org
Telefon: 030-20 67 48 04
Fax: 030-20 67 48 05

Original-Content von: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), übermittelt durch news aktuell

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