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Mitteldeutsche Zeitung: zu Patientenverfügung

Halle (ots)

Grundsätzlich ist ein medizinischer Eingriff ohne
Einwilligung rechtswidrig. Und insofern ist auch die Verbindlichkeit 
einer Patientenverfügung unstrittig. Mit einer solchen Verfügung 
schreiben immer mehr Menschen an gesunden Tagen ihre Wünsche für 
eventuell notwendig werdende Behandlungen auf. Der Arzt ist dann 
daran gebunden, sofern das Geschriebene dem wirklichen Willen des 
Patienten entspricht. Doch an dieser Stelle kommen Zweifel: Konnte 
der Schwerstkranke zum Zeitpunkt seiner Verfügung wissen, was 
heutzutage mit der Hochgerätemedizin möglich ist, um Leben zu 
erhalten?  Notwendig scheint, das Abfassen einer verbindlichen 
Verfügung niemandem allein zu überlassen. Juristischer, ärztlicher 
und auch verwandtschaftlicher Beistand sollten zwingend in Erwägung 
gezogen werden.

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