Alle Storys
Folgen
Keine Story von Mitteldeutsche Zeitung mehr verpassen.

Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung: zu Ebay-Urteil

Halle (ots)

Wer sich dem Risiko eines ungünstigen Auktionsverlaufs nicht aussetzen will, muss eben ein ausreichend hohes Mindestgebot verlangen. Aber er kann nicht einfach die Auktion beenden, nur weil ihm die bisherigen Gebote zu niedrig sind. Schließlich besteht der Reiz solcher Auktionen für die Bieter ja gerade darin, ein Schnäppchen machen zu können. Meist genügt es, wenn die Versteigerer die Ruhe bewahren. In den letzten Minuten einer Auktion schnellt der Preis oft noch in die Höhe. Manchmal verdient der Verkäufer dann gar mehr als er erhofft hatte. Chancen und Risiken sind fair verteilt. Und was ist, wenn das Auto vor Auktionsende kaputt geht oder gestohlen wird? Dann kann man nach den Ebay-Regeln die Versteigerung abbrechen. Allerdings muss das Missgeschick echt sein. Wer den Diebstahl der Ware nur erfindet und vortäuscht, handelt rechtswidrig und macht sich unter Umständen sogar strafbar.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
  • 12.11.2014 – 02:00

    Mitteldeutsche Zeitung: Wirtschaft Fotodienstleister Orwo Net will Umsatz verdoppeln

    Halle (ots) - Der Fotodienstleister Orwo Net aus Bitterfeld-Wolfen will weiter kräftig expandieren. "In den kommenden fünf Jahren wollen wir unseren Umsatz auf knapp 100 Millionen Euro verdoppeln", sagte Orwo-Net-Chef Gerhard Köhler der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe). Dies solle durch eigenes Wachstum aber auch durch Zukäufe ...

  • 11.11.2014 – 19:28

    Mitteldeutsche Zeitung: zu IG Metall und Tarifen

    Halle (ots) - Neues zu erlernen ist mühevoll, es kostet Zeit und Geld. Genau darauf zielt die IG Metall mit ihrer Forderung nach einer Bildungs-Teilzeit ab: Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, während Ihres Berufslebens eine zweite vollwertige Ausbildung zu absolvieren, ohne ihren Job aufgeben zu müssen. Dabei erhalten sie Bezüge, die rund vier Fünftel ihres vorherigen Arbeitseinkommens ausmachen. Erst ...

  • 11.11.2014 – 19:26

    Mitteldeutsche Zeitung: zum Hartz-IV-Urteil

    Halle (ots) - Deutschland dürfe EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern, wenn diese nicht erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, so die Luxemburger Richter. Die CSU jubelte entsprechend. Dabei haben die Richter im Grunde lediglich geltendes Recht bestätigt. Denn auch das Unionsbürgerrecht sieht Einschränkungen vor, um die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten nicht ...