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Lausitzer Rundschau: Und wenn es erneut sein muss Der Länderantrag zum Verbot der NPD

Cottbus (ots)

Man kann die Frage des NPD-Verbots juristisch diskutieren. Hin und Her. Der Bundesinnenminister zum Beispiel schätzt die Chancen als gering ein und hält sich deshalb fern. Auch die Justizministerin argumentiert schon wie die Richter. Aber das ist nicht die Ebene der Politik. Ihre Ebene ist eine andere: Es ist die Frage, ob man überhaupt gegen eine Partei wie die NPD mit einem Verbotsversuch vorgehen soll oder nicht. Letztlich, ob man Flagge zeigen will oder nicht. Das ist eine politische Entscheidung. Erst recht für die Bundesregierung und den Bundestag, die ja nicht gefragt sind, selbst juristisch aktiv zu werden, sondern nur, ob sie die Klage des Bundesrates förmlich unterstützen. Grundsätzliche Skrupel gegen Parteiverbote, wie sie etwa die FDP hegt, sind verständlich, bei der NPD aber nicht angebracht. Das ist nicht irgendeine rechtspopulistische oder europakritische Sammlungsbewegung. Die NPD knüpft ganz bewusst an die NSDAP an. Die Klageschrift stellt das eindrucksvoll dar: Das provokative Brechen von geschichtlichen Tabus, der rassistische Fremdenhass, Deportationsfantasien, Antisemitismus, die Verherrlichung von Wehrmacht und Weltkrieg - all das hat die NPD in den ersten Nachkriegsjahrzehnten gebraucht, um die alten Kader an sich zu binden und braucht sie zwingend heute, um junge Leute zu faszinieren. Der Kontinuitätsstrang zur Hitlerpartei ist ihr Gencode. Die Grenzen zur Gewalt sind dabei naturgemäß fließend. Das Argument, dass die Partei zu wenig Macht habe, um die Demokratie zu gefährden, zieht nicht. Was sie mit mehr Macht anstellt, sieht man dort, wo sie sie hat. Man versuche nur, als Ausländer abends in einem der von der NPD kontrollierten Orte über den Bahnhofsvorplatz zu laufen. Oder sich in solchen Orten als Bürger gegen die Neonazis zu wehren. Man lebt gefährlich. Der Innenminister - und beileibe nicht nur er - argumentiert auch, ein erneutes Scheitern einer Verbotsklage werde die NPD nur stärken. Diese Logik erschließt sich nicht. Wenn die Klage jetzt scheitert, dann wegen irgendwelcher juristischer Spitzfindigkeiten, nicht wie 2003 wegen Schlamperei der Klagenden. Das ist ein großer Unterschied. Die NPD wäre zwar weiter nicht verboten. Aber noch genauso extremistisch, und die Demokraten aus allen Parteien und alle Staatsebenen hätten gezeigt, dass sie nicht bereit sind, das hinzunehmen. Und wenn sie noch ein drittes Mal klagen müssen. Das ist wehrhafte Demokratie.

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