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Lausitzer Rundschau: Wichtige Bedenkzeit Zur Auszeit für den Limburger Bischof Tebartz-van Elst

Cottbus (ots)

Die Entscheidung des Papstes ist vernünftig: Bis zur Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe soll der umstrittene Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Auszeit nehmen. Währenddessen soll Generalvikar Wolfgang Rösch das Bistum Limburg leiten. Was ganz der Tradition des Rechts entspricht: So lange, wie die Untersuchungen noch laufen, wird nichts entschieden. Denn es gibt weder einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg noch ein Ergebnis der bischöflichen Untersuchungskommission. Und es wäre ziemlich peinlich für alle Beteiligten, würde der Limburger Skandalbischof erst gefeuert, um dann am Ende doch rehabilitiert zu werden. Doch ein Freispruch ist die päpstliche Erklärung nicht. Im Gegenteil. Wenn Franziskus anerkennt, dass Tebartz-van Elst seinen bischöflichen Dienst in Limburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann, erinnert die Wortwahl an das Kirchenrecht: Dort ist ein Bischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn er an der Ausübung seines Dienstes gehindert ist. Schon das macht deutlich, dass sich der Papst dem Ernst der Lage bewusst ist - und dass die Angelegenheit Tebartz-van Elst längst noch nicht abschließend geregelt ist. Denn es ist nicht zu erwarten, dass sich die Situation im Bistum Limburg noch einmal zum Besseren wendet: Das Vertrauen zwischen Tebartz-van Elst und den Katholiken ist gründlich zerstört, die Tischtücher sind zerschnitten. Wie soll denn dieser Bischof in Zukunft noch sein Amt ausüben?

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