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AvD - Automobilclub von Deutschland e.V.

Vorsicht bei versteckten Mehrkosten nach dem Autokauf

  • Zentrale Fahrzeugfunktionen oft nur gegen Zusatzkosten nutzbar
  • Abo-Lösungen der Autokonzerne führen zu laufenden Mehrkosten
  • AvD fordert verpflichtende Transparenz

Die moderne Technik sorgt für viele Annehmlichkeiten für Autofahrer sowie Fahrzeuginsassen und trägt zu mehr Komfort sowie einer verbesserten Verkehrssicherheit bei. Doch in der Praxis hat der digitale Fortschritt teils teure Folgen für die Autokäufer, die zunächst oft nicht eindeutig zu erkennen sind. Immer häufiger sind zentrale Fahrzeugfunktionen zwar technisch vorhanden, aber entweder nur zeitlich befristet oder nur gegen laufende Zusatzkosten nutzbar. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt vor diesen versteckten, späteren Mehrkosten beim Autokauf und fordert eine verpflichtende Transparenz seitens der Konzerne.

Mehrere Autohersteller blockieren Fahrzeugfunktionen softwareseitig oder koppeln sie an laufende Zahlungen (Abos), obwohl die Technik im Fahrzeug vorhanden ist. Bekannte Beispiele sind die sogenannten „Functions on Demand“ bei Audi und VW, der „Acceleration Boost“ bei Tesla oder das „Performance-Upgrade“ von Mercedes-Benz. Gegen laufende Abo-Kosten oder eine hohe Einmalzahlung müssen diese freigeschaltet werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Blick nach Großbritannien: Beim VW ID.3 Pro wird der Wagen serienmäßig mit 228 PS ausgestattet. Nach dem ersten Monat wird die Leistung jedoch bei 201 PS gekappt und muss dann durch zusätzliche Zahlung (umgerechnet jährlich 190 Euro oder dauerhaft für 750 Euro) wieder aktiviert werden. Auch BMW hatte bereits 2022 ein Abomodell in Verbindung mit der Sitzheizung, welches jedoch mangels Akzeptanz der Kunden wieder aufgegeben wurde.

Wer kauft, hat Rechte

Für die Hersteller ergeben sich daraus neue Einnahmequellen, auch nach dem Erstverkauf des Autos. Doch aus Sicht des AvD sind diese Praktiken problematisch, da Verbraucher die Kosten nicht mehr eindeutig kalkulieren können. Beim Autokauf zahlen sie für die verbaute Hardware und später erneut für deren Nutzung. Zudem könnten Fahrzeuge ohne aktivierte Funktionen an Wiederverkaufswert verlieren. Wer jedoch ein Auto kauft, erwirbt damit Eigentum und sollte dies auch vollumfänglich nutzen dürfen, und zwar ohne Abo, ohne Nachzahlung und ohne digitale Schranken! Der AvD sieht hier im Sinne der Verbraucher dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich einer verpflichtenden Transparenz (z. B. durch eine Kennzeichnungspflicht) sowie des Rechts auf dauerhafte Nutzung der vorhandenen Hardware. Sicherheits- oder alltagsrelevante Funktionen sollten nicht nach Ablauf eines Testzeitraums abgeschaltet werden.

Was bleibt zu tun?

Um später keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Autokäufer den Vertrag sowie die Ausstattungsliste genau prüfen. Der AvD empfiehlt, vor dem Kauf explizit nach möglichen Folgekosten zu fragen: Welche Funktionen sind dauerhaft freigeschaltet und welche nur zeitlich oder im Abo? Bei Testzeiträumen ist zu klären, ob eine Kündigung nötig ist bzw. ob eine kostenpflichtige Verlängerung automatisch erfolgt. Kaufpreise sollten dann immer gesamt verglichen werden. Gewünschte Funktionen sind am besten gleich dauerhaft freizuschalten. Eine Einmalzahlung ist dem Abo, egal ob monatlich oder pro Jahr, generell vorzuziehen.

AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Eigentum darf nicht durch Software ausgehöhlt werden. Ein Auto ist kein digitales Mietmodell und keine Softwarelizenz: Wer ein Fahrzeug kauft, sollte alle verbauten Funktionen dauerhaft nutzen können, ohne Einschränkungen, ohne Abos und ohne versteckte Mehrkosten. Der AvD steht auch hier klar an der Seite der Verbraucher.“

AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. (AvD)

Unternehmenskommunikation / Presse
Goldsteinstraße 237 
60528 Frankfurt am Main

Die Kontaktdaten der AvD-Presseabteilung:

Marc Kennedy, Pressesprecher, 069 6606-301
Herbert Engelmohr, Kommunikation, 069 6606-368
E-Mail:  presse@avd.de
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