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Deutscher Ethikrat

Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zu Biobanken für die Forschung

Berlin (ots)

Der Nationale Ethikrat legt am heutigen Mittwoch seine  
   Stellungnahme zum Thema Biobanken für die Forschung vor.
Der Nationale Ethikrat hat die wissenschaftliche Bedeutung von
Biobanken anhand konkreter Beispiele untersucht, ethische
Bewertungsprinzipien und rechtliche Rahmenbedingungen
herausgearbeitet und Folgerungen für den Umgang mit Biobanken
formuliert. 30 Regelungsvorschläge sind der Stellungnahme
vorangestellt.
Als "Biobanken" werden in dieser Stellungnahme Sammlungen von
Proben menschlicher Körpersubstanzen verstanden, die mit
personenbezogenen Daten und Informationen ihrer Spender verknüpft
sind bzw. verknüpft werden können. Die vorgelegte Stellungnahme
bezieht sich ausschließlich auf Biobanken, die der medizinischen
Forschung dienen.
Biobanken sind eine wichtige Ressource zur Aufklärung der Ursachen
und Mechanismen von zahlreichen Krankheiten und insofern
Hoffnungsträger für die medizinische und pharmazeutische Forschung.
Sie lösen jedoch auch Ängste und Misstrauen aus. Im Vordergrund steht
die Sorge um den Schutz der Spender. Befürchtet wird, dass Proben und
Daten unkontrolliert verwendet und potenzielle Spender unter Druck
gesetzt werden, unvertretbare Risiken einzugehen oder persönliche
Informationen unbedacht preiszugeben.
Der Nationale Ethikrat bejaht deshalb die Notwendigkeit einer
ausdrücklichen Information der Betroffenen und stellt ihre
Einwilligung in den Mittelpunkt. Der Ethikrat verkennt allerdings
nicht, dass das wissenschaftliche Potenzial von Proben und Daten im
Rahmen von Biobanken häufig nur ausgeschöpft werden kann, wenn deren
Verwendung nicht auf einzelne, im Vorhinein festzulegende
Forschungsvorhaben begrenzt bleibt. Die Einwilligung der Spender in
die Nutzung ihrer Proben und Daten zum Zweck der medizinischen
Forschung soll daher auch allgemein und für unbestimmte Dauer erteilt
werden können. Allerdings müssen die mit dieser Erleichterung
zugunsten der Forschung einhergehenden Risiken für die Betroffenen im
Gegenzug durch ein gesetzlich zu verankerndes Forschungsgeheimnis
aufgefangen werden.
Nach den beiden Stellungnahmen "Zum Import menschlicher
embryonaler Stammzellen" und "Genetische Diagnostik vor und während
der Schwangerschaft" ist dies die dritte Stellungnahme, die der
Ethikrat seit seiner Konstituierung im Juni 2001 erarbeitet hat.

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Nationaler Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 +30 203 70-246
Fax: +49 +30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

Original-Content von: Deutscher Ethikrat, übermittelt durch news aktuell

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