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Semperit AG Holding

EANS-Hauptversammlung: Semperit AG Holding
Einberufung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
 
Einladung zur 128. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 23. Mai 2017, um
10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding ein.
 
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
Beginn der Haupt­versammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr MESZ.


TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 2. Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien,
Abteilung Investor Relations, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils_für_das_Geschäftsjahr_2016;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7;
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf.
 
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 2. Mai 2017außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.semperitgroup.com/irzugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
 
Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags müssen (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
 
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Schriftform
spätestens am 2. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachfolgenden Adressen zugeht:
 
Per Post oder Boten:    
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per E-Mail:  stefan.marin@semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per
E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich ist


Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
 
Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
 
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Textform
spätestens am 12. Mai 2017 der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden
Adressen zugeht:
 
Per Post oder Boten:    
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601
Per E-Mail:  stefan.marin@semperitgroup.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
 
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
 
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
 
Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 UGB) der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die
Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
 
Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat
berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss
gefasst werden.
 
Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei einer börsennotierten Gesellschaft Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2
AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 16. Mai 2017, auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines entsprechenden Antrags in
der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.


NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 13. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
 
Depotverwahrte Inhaberaktien:
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 18. Mai 2017, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen, zugehen muss.
 

Per Post oder Boten:    
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6

1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail:  semperit2017hv@nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text
angeben).
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
 
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
das Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000785555,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
 
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 13. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der Textform.
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder
Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt hat.
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
 

Per Post oder Boten:    
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6

1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail:  semperit2017hv@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18. Mai 2017 unter
einer der obengenannten Adressen einzulangen.
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/irabrufbar.
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das
für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
 
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten
wird. Für die Bevollmächtigung von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unterwww.semperitgroup.com/irein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post/Bote, persönlich bei
Registrierung) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Mag. Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 30, Fax +43 1
8763343 - 39 oder E-Mail  wilhelm.rasinger@iva.or.at.
 
Der Aktionär hat Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
 
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, wovon 20.573.434 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien.
 
Wien, im April 2017
 
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Martina Büchele 		
Group Communications Manager 
Tel.: +43 676 8715 8621		 
martina.buechele@semperitgroup.com

Stefan Marin	
Head of Investor Relations	
Tel.: +43 676 8715 8210 
stefan.marin@semperitgroup.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Semperit AG Holding
             Modecenterstrasse 22
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 79 777-210
FAX:         +43 1 79 777-602
WWW:      www.semperitgroup.com
Branche:     Kunststoffe
ISIN:        AT0000785555
Indizes:     WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX GP
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Semperit AG Holding, übermittelt durch news aktuell

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