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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

ots.Audio: Spareinlagen trotz Finanzmarktkrise sicher: Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds

Ein Audio

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Berlin (ots)

Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des 
Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung des 
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Anmoderation:
Trotz der Finanzkrise müssen die Sparer hierzulande nicht um ihr Geld
fürchten. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, 
bestätigte, dass alle Bankeinlagen der Privatkunden sicher sind. "Sie
waren immer sicher und sind auch heute sicher", erklärt Stephan Rabe,
der Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds und der 
VÖB-Entschädigungseinrichtung, im Interview. Katrin Müller hat mit 
Stephan Rabe gesprochen.
1. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der 
Finanzmarktkrise sicher?
O-Ton-Antwort 1 (15 Sek.): "In Krisenzeiten ist Kundenvertrauen 
besonders wichtig, und von daher können wir bestätigen, dass alle 
Bankeinlagen von Kunden sicher sind. Sie waren immer sicher und sind 
auch heute sicher, und bis heute ist auch kein einziger Bankkunde in 
Deutschland bei einer Bank mit auch nur einem Cent ausgefallen."
2. Was genau deckt denn die gesetzliche Einlagensicherung der 
Bundesregierung ab, und bis zu welcher Höhe sind Einlagen gesichert?
O-Ton-Antwort 2 (12 Sek.): "Die Einlagen sind bis zu einer Höhe von 
20.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent einer Einlage gesichert, und 
es geht dabei um Einlagen von Privatpersonen, von 
Personengesellschaften und von Kleinkapitalgesellschaften."
3. Nun hat die Bundesregierung ja auch eine Garantieerklärung für 
alle Spareinlagen abgegeben - was bedeutet das denn?
O-Ton-Antwort 3 (16 Sek.): "Die Garantieerklärung bedeutet konkret, 
dass über den gesetzlichen Schutz hinausgehend - also über die 20.000
Euro hinausgehend - alle Spar- und Girokontoguthaben von privaten 
Einlegern, sprich von Privatkunden, in unbegrenzter Höhe abgesichert 
werden."
4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds - welche 
Funktion hat er?
O-Ton-Antwort 4 (21 Sek.): "Der Einlagensicherungsfonds sichert alle 
Einlagen, die über den gesetzlichen Schutz hinaus gehen. Wenn ein 
Kunde bei einer Bank also beispielsweise eine Einlage in Höhe von 
30.000 Euro hat, dann würde der Betrag, der nicht von der 
gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt ist, über die freiwillige 
Einlagensicherung, also den Fonds, abgedeckt. Über diesen Fonds sind 
auch Einlagen von Kommunen abgesichert."
5. Inzwischen wird ja auch in Europa über eine Einlagensicherung 
nachgedacht - was heißt das für Deutschland?
O-Ton-Antwort 5 (34 Sek.): "Also, konkret bedeutet das, dass die 
europäische Richtlinie, die ja dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, 
geändert werden soll. Das soll sehr schnell geschehen, und im 
Wesentlichen geht es darum, dass der Schwellenbetrag, sprich die 
Mindestsicherung von heute 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden 
soll, in einem weiteren Schnitt dann bis Ende 2009 auf 100.000 Euro. 
Dann soll die Auszahlungsfrist auf drei Tage verkürzt werden und der 
bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent gestrichen werden. 
Das ist aber alles noch in der Diskussion, und von daher muss man 
abwarten, was tatsächlich in der Richtlinie drin steht."
6. Und wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen jetzt noch
weitere Fragen haben - an wen können sie sich da wenden?
O-Ton-Antwort 6 (15 Sek.): "Der Kunde wendet sich zunächst mal an 
seine Bank, die alle Informationen vorhält. Wenn das nicht ausreicht,
kann der Kunde sich gern an den Bundesverband Öffentlicher Banken 
Deutschlands wenden. Dort findet er unter anderem im Internet unter 
www.voeb.de alle weiteren Informationen."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch 
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben 
an  desk@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

RA Dr. Stephan Rabe
Direktor Presse/Kommunikation

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 11
10785 Berlin

Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: 01 70 2 47 67 02
E-Mail: presse@voeb.de

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