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Berufsgenosschenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

BGF beschließt Beitragssenkung

Hamburg (ots)

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltungen (BGF) setzt ein sozialpolitisches Signal: Auf der
heutigen Sitzung beschlossen die Mitglieder der Selbstverwaltung nach
einer langen Phase weitgehend stabiler Preis erstmals seit 1989 eine
Senkung der Beiträge für ihre Mitgliedsunternehmen.
Ende April 2005 verschickt die BGF die Beitragsbescheide an ihre
Mitgliedsunternehmen aus der Transportbranche. Der Beitragssatz für
die allein von den Unternehmern getragene gesetzliche
Unfallversicherung kann dabei erstmals seit 16 Jahren gesenkt werden.
"Diese Beiträge sind Lohnnebenkosten. Sie werden allein von den
Arbeitgebern aufgebracht, damit die Berufsgenossenschaft ihre
Aufgaben erfüllen kann. Wir als Unternehmer haben ein erhebliches
Interesse an sinkenden Beiträgen und sind froh, dass wir als
Selbstverwaltung dank einer wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung
diesen Schritt für eine gebeutelte Branche vollziehen können" teilte
der Vorsitzende des Vorstandes, Klaus-Peter Röskes, mit. Röskes ist
selbst Transportunternehmer und zugleich Vizepräsident des
Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL)
e.V.
Möglich wird die Senkung der Beiträge vor allem durch einen
Rückgang der Unfälle um rund 6 Prozent im vergangenen Jahr. Damit
verbunden war ein Rückgang der Behandlungskosten für Verletzte und
Erkrankte und Rentenleistungen um 1,21 Prozent. Besonders erfreulich:
Bei den tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen fällt der Rückgang der
Unfallzahlen gegenüber dem Vorjahr sogar noch deutlicher aus: 2003
verzeichnete die BGF 174 Unfälle mit tödlichem Ausgang. Diese Zahl
sank 2004 um nahezu 10 Prozent auf 157.
Diese Zahlen sind Ausdruck der gemeinsamen Bemühungen von
Berufsgenossenschaft und Unternehmen und ihrer Beschäftigten für
sichere und gesunde Arbeitsplätze. Die Beratungsleistungen der
Technischen Aufsichtsbeamten, Schulungsveranstaltungen und die
Förderung von Fahrsicherheitstrainings sind nur ein kleiner Teil der
Maßnahmen, die dazu beigetragen haben.
"Wir können mit diesem Schritt unseren Mitgliedern deutlich
machen, dass die gesetzliche Unfallversicherung das preisgünstigste
Modell der Arbeitsunfallversicherung darstellt, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Leistungen zu erbringen." kommentiert der
Hauptgeschäftsführer der BGF, Heino W. Saier, die Beitragssenkung.
"In der Schweiz ist gerade durch eine wissenschaftliche Untersuchung
der bekannten Hochschule St. Gallen ebenfalls bestätigt worden, dass
die ähnlich wie die Berufsgenossenschaft aufgestellte Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt SUVA deutlich preiswerter arbeiten kann
als die private Unfallversicherung."
Der vom Vorstand der BGF beschlossene Beitragsfuß beträgt für das
Jahr 2004 3,05 Euro und liegt damit um 3,17 Prozent niedriger als im
Vorjahr. Er dient als Berechnungsgröße für die Beiträge der
Mitgliedsunternehmen. Definiert wird damit der Betrag, den ein
Unternehmer pro tausend Euro Arbeitsentgelt- und Versicherungssumme
in der Gefahrklasse 1,0 zahlen müsste. Mit einem höheren Grad der
Unfallgefahr eines Gewerbezweiges steigt die Gefahrklasse und damit
auch der Beitrag für das jeweilige Mitgliedsunternehmen.
Fremdumlagen entwickeln sich unterschiedlich
Der Beitragsbescheid der BGF enthält neben dem Beitrag zur
Berufsgenossenschaft auch zwei Fremdumlagen: das Insolvenzgeld und
den Lastenausgleich. Die Umlage für das Insolvenzgeld wird im Auftrag
der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingezogen und sinkt für die
Mitgliedsunternehmen der BGF sogar um knapp 30 Prozent.
Die zweite Fremdumlage im Beitragsbescheid ist der
Lastenausgleich. Diese Umlage schützt Unternehmen wirtschaftlich
schächerer Berufsgnossenschaften vor übermäßig hohen
Beitragsbelastungen. Der Lastenausgleich wurde auch für das
vergangene Jahr notwendig durch besondere Belastungen der Baubranche
und des Bergbaus. Der Beitragssatz für den Lastenausgleich liegt bei
1,12 Euro. Er betrug im vergangenen Jahr 1,04 Euro. Grundsätzlich
gilt für den Lastenausgleich: Um kleine Unternehmen zu entlasten,
wird ein Beitrag zum Finanzausgleich nur von Unternehmen erhoben,
deren Gesamtjahreslohnsumme über 171.500 Euro liegt.
Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ist zuständiger
Unfallversicherungsträger für das straßengebundene Verkehrsgewerbe,
den Flugverkehr und die Binnenschifffahrt. In rund 180.000
Mitgliedsunternehmen sind mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte und
rund 140.000 Unternehmer gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls und
einer Berufskrankheit versichert.

Pressekontakt:

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg
Ansprechpartnerin für die Presse:
Ute Krohne
Tel.: 0 40/ 39 80 11 54

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