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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Frontal21: ZDF-Bericht mit falscher Darstellung
Ärzte und KVen verhalten sich korrekt

Köln (ots)

In der gestrigen Ausgabe des Magazins "Frontal21"
sendete das ZDF einen Beitrag mit dem Titel "Reform hintertrieben".
Die Kernaussagen darin lauteten: Jedem behandelnden Arzt bleibe es
derzeit überlassen, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu
verordnen. Dies sehe eine Übergangsregelung der Gesundheitsreform
ausdrücklich vor. Doch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
ignorierten dies ganz bewusst und rieten den Ärzten, diese Regelung
nicht zu beachten.
Dazu stellt heute Dr. Roland Stahl, Pressesprecher der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), fest: "Diese Aussagen sind
falsch. Richtig ist, dass ein Arzt nur dann ein nicht
verschreibungspflichtiges Medikament verordnen darf, wenn dieses
Präparat dem Therapiestandard entspricht. Außerdem muss dem Patienten
eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität beziehungsweise
eine Lebensbedrohung bevorstehen, wenn er das Medikament nicht
verordnet bekäme. Das Vorliegen dieser Kriterien muss der Arzt laut
Gesetzgeber dokumentieren. Ansonsten droht ihm ein Regress. Diese
Übergangsregelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Liste in
Kraft tritt, die Wirkstoffgruppen aufführt, die nicht
verschreibungspflichtig sind, aber weiterhin zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können."
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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