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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV zum Entwurf eines neuen Fallpauschalenkatalogs
Allmähliche Austrocknung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

Berlin (ots)

"Der neue Entwurf eines Fallpauschalenkataloges zur
Vergütung der Leistungen im Krankenhaus für das Jahr 2004 zielt auf
eine allmähliche Austrocknung der wohnortnahen ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung ab. Das Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) würde somit den im fünften
Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatz 'ambulant vor stationär' ad
absurdum führen", erklärte heute der Erste Vorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Dr. Manfred Richter-Reichhelm weiter: "Der geplante
Fallpauschalenkatalog auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs)
führt zu einem starken Wettbewerbsvorteil für Krankenhäuser. Die
Öffnung des stationären Sektors insbesondere bei den teilstationären
Leistungen geht eindeutig zu weit: Rund ein Viertel aller genannten
Fallpauschalen sind 1-Tages-DRGs. Dies sind Leistungen, die originär
ambulant von niedergelassenen Ärzten erbracht werden. DRGs mit einem
einzigen Behandlungstag treiben die Kosten in die Höhe, denn
stationäre Behandlungen sind in der Regel teurer als ambulante. Die
verkrusteten Krankenhausstrukturen und die vielfach bestehenden
Überkapazitäten sollen offenbar auf diesem Weg erhalten bleiben. Dies
macht bei der immer wieder beschworenen notwendigen
Beitragssatzstabilität der Krankenkassen absolut keinen Sinn."
Dem Entwurf des BMGS fehle außerdem die nötige Transparenz. "Es
ist nicht erkennbar, auf welcher Datengrundlage die neuen
Fallpauschalen definiert und kalkuliert wurden", sagte
Richter-Reichhelm. "Auch die konkrete Zuordnung der Diagnose- und
Prozedurenschlüssel bleibt offen."
Grundsätzlich begrüßte der Kassenärztechef die Überarbeitung des
derzeitigen Fallpauschalenkataloges zur Vergütung der stationären
Leistungen im Jahr 2004. "Die KBV fordert seit langem eine
sachgerechtere Bewertung von DRGs. Diese müssen sich jedoch auf
stationäre, also mehrtägige, Behandlungen beziehen. Nur so lässt sich
ein unlauterer Wettbewerb mit niedergelassenen Vertragsärzten
ausschließen, die für vergleichbare Leistungen eine sehr viel
niedrigere Vergütung erhalten", so der KBV-Vorsitzende.
Richter-Reichhelm betonte, dass die Kassenärzte offen sind für
einen Wettbewerb in der ambulanten Versorgung: "Wir haben keine Angst
davor, uns mit den Krankenhäusern zu messen. Voraussetzung ist aber,
dass dies ein Wettbewerb mit gleichlangen Spießen ist." Aufgrund der
Investitionsförderung der Krankenhäuser durch die öffentliche Hand
sei dies aber bisher nicht gegeben.
Das BMGS hatte am 2. September einen Referentenentwurf einer
Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr
2004 vorgelegt.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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