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ver.di-Medien-Info: Kommunaler Rettungsdienst: Tarifverhandlungen über kürzere Höchstarbeitszeit abgebrochen

Tarifverhandlungen über kürzere Höchstarbeitszeit im kommunalen Rettungsdienst abgebrochen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine kürzere Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst am Dienstagabend (21. Mai 2024) abgebrochen. „Auch nach etlichen Gesprächen und vier Verhandlungsrunden haben die kommunalen Arbeitgeber offensichtlich die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Statt mit einem entschlossenen Schritt endlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wollen sie die überlangen Arbeitszeiten so lange wie möglich beibehalten“, kritisierte ver.di-Verhandlungsführerin Sylvia Bühler. Die VKA habe lediglich angeboten, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von aktuell 48 Stunden bis zum Jahr 2028 auf 44 Stunden pro Woche zu verringern. Die von ver.di geforderte Höchstarbeitszeit von 42 Stunden, die in einem Stufenplan vereinbarte werden sollte, hätten die Arbeitgeber gänzlich abgelehnt. „Mit dem Angebot der VKA wäre der kommunale Rettungsdienst erst in vier Jahren bei den Arbeitszeiten dort, wo Mitbewerber heute schon sind. Das kann man niemandem erklären.“ Es werde sich nun zeigen, ob es künftig noch genug Beschäftigte im Rettungsdienst gebe, die für den Lohn von 39 Stunden bis zu 48 Stunden pro Woche (inklusive Bereitschaftszeiten) arbeiten wollten.

Beim Deutschen Roten Kreuz hat ver.di bereits eine Verkürzung der maximalen Arbeitszeit von aktuell 44 auf 42 Wochenstunden bis 2028 vereinbart. Außerdem erhalten Notfallsanitäter bei dem größten Anbieter von Rettungsdienstleistungen eine monatliche Zulage von bis zu 400 Euro. „Die kommunalen Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten im Rettungsdienst jetzt erklären, warum sie attraktivere Arbeitsbedingungen verweigern, die zunehmend Standard sind“, sagte Bühler. „Wir wissen, dass auch viele örtliche Arbeitgeber auf eine Arbeitszeitreduzierung gehofft haben, offensichtlich sind sie bei ihrem Arbeitsgeberverband bisher nicht durchgedrungen.“

Die Verhandlungen über die Höchstarbeitszeiten im Rettungsdienst waren im Zuge der Tarifeinigung bei Bund und Kommunen im Frühjahr 2023 vereinbart worden und fanden während der Friedenspflicht statt. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart. „Wir waren bereit zu Kompromissen, aber zu einer solchen Minimallösung reichen wir nicht die Hand“, betonte Bühler. Die Betriebs- und Personalräte seien nun aufgefordert, die Ausnutzung der Höchstarbeitszeit im Einzelfall auf die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Bühler abschließend: „Die Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst haben bessere Bedingungen verdient. Wie bleiben dran.“

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
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