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ver.di - Medieninformation: Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV): ver.di kündigt Warnstreiks am 26.April in mehreren Bundesländern an

Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV): ver.di kündigt Warnstreiks am 26.April in mehreren Bundesländern an

Nach der ersten ergebnislosen Verhandlungsrunde am 17. April 2023 mit dem Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) für rund 5.000 Beschäftigte, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV) fallen, ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten mehrerer Verkehrsunternehmen bundesweit zum Warnstreik am 26. April 2023 auf.

Geplant sind Aktionen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Da regional mit Beeinträchtigungen im Öffentlichen Nahverkehr zu rechnen ist, wird ver.di vor Ort rechtzeitig über die konkreten Planungen informieren.

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 550 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Auszubildendenvergütung soll um 250 Euro steigen. Das Angebot der Arbeitgeberseite sieht hingegen eine Laufzeit von 28 Monaten und eine Tabellenerhöhung erst ab Mitte 2024 um 150 Euro und 4,8 Prozent vor. In 2023 bieten die Arbeitgeber die Zahlung einer steuerfreien Sonderzahlung in Höhe von 1.080 Euro und zwölf monatliche Einmalzahlungen von 160 Euro an.

„Die Beschäftigten und ihre Familien sind von den Preiserhöhungen der letzten Zeit hart getroffen“ betont ver.di-Verhandlungsführer Volker Nüsse. „Es braucht eine deutliche Erhöhung, um die steigenden Kosten aufzufangen. Mit den Warnstreiks soll Druck auf die Arbeitgeber gemacht werden, in der nächsten Verhandlungsrunde ein deutlich verbessertes Angebot vorzulegen.“ Zudem seien bessere Arbeitsbedingungen notwendig, um dem Personalmangel in vielen Betrieben etwas entgegenzusetzen.

Nüsse verwies in diesem Zusammenhang auf den besonderen Stellenwert der Branche. Unter den Eisenbahn-Tarifvertrag fallen bundesweit etwa 40 Betriebe, die mehrheitlich ÖPNV auf Straße und Schiene sowie Schienengüterverkehr betreiben: „Die Beschäftigten, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag fallen, verrichten die Arbeit der Zukunft, auf die es jetzt in der Energie- und Klimakrise besonders ankommt. In den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten drückt sich die Wichtigkeit ihrer Tätigkeit jedoch nicht aus.“

Der Tarifvertrag ist seit dem 1. April 2023 gekündigt. Im Februar hatte die Gewerkschaft ihre Forderungen aufgestellt. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 28. April in Fulda statt.

Der ETV, „Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“, regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von etwa 5.000 Beschäftigten in rund 40 Betrieben in ganz Deutschland. Tarifparteien sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE). Die dem Tarifvertrag angeschlossenen Unternehmen erbringen mehrheitlich Dienstleistungen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene oder sind im Schienengüterverkehr tätig. Auch Hafenbetriebe und Werkstätten finden sich in dem Tarifbereich. Gehalten werden die meisten Unternehmen von Trägern der öffentlichen Hand.

Für Rückfragen: Volker Nüsse 0175/2253611

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen 
ver.di-Bundesvorstand
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10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
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