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Nach Urteil zur Putenhaltung: VDP fordert EU-einheitliche Standards

Berlin (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 23. April 2026 im Rahmen einer Verbandsklage zu Fragen der Haltung von Puten entschieden. Der klagende Tierrechtsverein hat seine wesentlichen Ziele, wie etwa ein Haltungsverbot für den betroffenen Betrieb, nicht erreicht.

Die Entscheidung in letzter Instanz der obersten Bundesverwaltungsgerichtbarkeit bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall. Für den betroffenen Betrieb wurde ausdrücklich kein Verbot der Putenhaltung ausgesprochen. Nach Einschätzung des Verbands Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP) macht das aktuelle Urteil allerdings deutlich, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für die Haltung von Mastputen hierzulande weiter präzisiert und abgesichert werden müssen.

"Das Urteil unterstreicht den Bedarf an klaren, rechtssicheren und wissenschaftlich fundierten Leitlinien für die Putenhaltung", so Bettina Gräfin von Spee, VDP-Vorsitzende. "Ziel muss es sein, Anforderungen des Tierschutzes mit einer dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen Putenhaltung in Einklang zu bringen", führt die Vorsitzende weiter aus. Von Spee betont: "Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, die Folgen des Urteils sachlich und faktenbasiert zu bewerten. Um Tierschutz wirksam umzusetzen, sind einheitliche und rechtlich abgesicherte Rahmenbedingungen erforderlich. Es liegt auf der Hand, dass die Entscheidung des BVerwG nicht zu einem Wildwuchs unterschiedlicher Haltungsbedingungen durch die einzelnen Veterinärämter führen darf."

Damit unsere Betriebe hierzulande ökonomisch nicht überfordert werden, was Produktionsverlagerungen ins Ausland begünstigen würde, sind EU-weite Standards für den VDP die Grundalge für eine verlässliche und zukunftsfähige Putenhaltung in Deutschland.

Pressekontakt:

Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG)
Wolfgang Schleicher | Geschäftsführer
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-30 | Fax 030 288831-50
E-Mail: presse@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de

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